Druckschrift 
1 (1899)
Entstehung
Seite
854
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854 Curschmann und Eggebrecht,

eingenommen für die Oontrole der Oeffentiichkeit bei einem, das ganzePublicum so interessirenden Institut, wie es ein Krankenhaus darstellt;doch soll sie sich auf- geordnetem und erlaubtem Wege bewegen. Ebensowird die Fürsorge von Verwandten der Kranken für diese nur auf einevom behandelnden Krankenhausarzt gekannte und gebilligte Weise zurGeltung kommen müssen.

Aus diesen Gründen heraus wird das Publikum in den Besuchs-stunden des. Hauses controlirt. Meist liegt diese undankbare, difficileund zuverlässige Beamte erfordernde Aufgabe in den Händen der Thor-hüter, wenn nicht vorgezogen wird, diese Beaufsichtigung gebildeterenBeamten zu übertragen.

Auch die Personen, welche Kranke ausserhalb der ein- oder zwei-mal in der Woche gewährten Besuchsstunden sehen wollen, unterliegendieser Oontrole. Der Besuch unterliegt ferner der schriftlich zu geben-den Erlaubniss des Stationsarztes und der Verwaltung.

Verbote der Nahrungseinschniuggelung sind am Hauseingang und ander Krankenabtheilung deutlich anzubringen. Die Geschenke an leichtenNahrurigs- und Genussmitteln gänzlich zu verbieten, erscheint zu hart,da ärmeren Leuten kaum ein anderes Mittel, den Angehörigen im Kran-kenhause eine Freude zu machen, zu Gebote steht. Damit aber dieKranken durch Unkenntniss und Unerfahren!)eit kein Schaden zugefügtwerde, sollen diese Geschenke von den Besuchern, wie von den Krankenselbst, der Oberpfiegerin der Abtheilung oder dem Arzte vor dem Ge-nüsse gezeigt werden.

Meistens wird der Pförtner, der neben diesen Functionen keine an-deren haben und in regelmässigen Abständen von einem zweiten unddritten Thürhüter abgelöst werden sollte, aus der Reihe der Hausdienergenommen.

Die Hausdiener besorgen die Männerkräfte erfordernden Verrich-tungen im Haushalt, so bei Reinigungen, Transporten, Speisevertheilung,Leichendienst etc. Für die zahlreichen, specielle Sachkenntnisse erfor-dernden Thätigkeiten, wie die Baderei, elektrischen Betrieb, Maschinen-wesen, Gärtnerei u. s. w., werden besonders in grösseren, modern ein-gerichteten Anstalten, speciell in diesen Fächern ausgebildete Männerangestellt werden müssen. Immerhin wird man versuchen, in diesemPunkte Ersparnisse zu machen. Sie allerdings zum Pflegedienst heran-zuziehen, wenn sie zu andern Stunden des Tages in einer anderen Artbeschäftigt werden, halten wir prinzipiell für falsch. Denn einmal mussdie Gefahr der Weiterverbreitung ansteckender Krankheiten auch indiesen scheinbaren Nebensächlichkeiten bekämpft werden; ausserdemdarf der Wechsel der Beschäftigungen auch im Interesse der Ausbildungals Krankenpfleger nicht vorgenommen werden. Es ist keine Frage,dass gerade bei weniger Gebildeten die Empfänglichkeit für die feine-ren Eindrücke, die für den Verkehr mit Kranken so wichtig sind, durchgröbere Beschäftigungen, wie etwa durch den Leichendienst, leidet.