Druckschrift 
1 (1899)
Entstehung
Seite
853
Einzelbild herunterladen
 

Allgemeine Krankenhäuser; Verwaltung. 853

dass bei einigermaassen ausgedehnten Anstalten ihm specialistisc'hausgebildete und geschulte Hilfskräfte in genügender Anzahl unter-geben werden müssen.

Der Inspector.

In grösseren Anstalten, in denen die Bureauthätigkeit den Ver-waltungsdienst viele Stunden des Tages beansprucht, ist die Anstellungeines ihn im äusseren Betrieb vertretenden Beamten nothwendig. Dieserhat speciell die Beaufsichtigung und Anleitung des Anstaltspersonales zuregeln, die Arbeitszutheilung an Handwerker, Waschfrauen, Wärter u. s. w.zu besorgen; zweckmässigerweise wird ihm die Erledigung der Personal-fragen, der Anstellungen und Entlassungen, Vertretungen, Beurlaubungen,Ausgangserlaubniss und ähnlichen Vorkommnisse übertragen. Danebenhat er für die Beköstigung, Bekleidung und Unterbringung des zahl-reichen Personales zu sorgen.

Infolge dieser Personalkenntnisse wird dieser Beamte auch ver-wendet, um den laufenden Verkehr zwischen Aerzteschaft und Verwal-tung des Hauses aufrecht zu erhalten. Er kann auch die Voruntersuchungund vorläufige Abstellung von Klagen und Beschwerden von Seiten desPersonales wie der Kranken bewirken.

An ihn gehen auch mündliche und schriftliche Anfragen des Publi-kums, ferner mögen auch die Meldungen bei den besonderen kleinerenVorkommnissen, die in einem so grossen Betrieb nicht zu umgehen sind,und Wirthschafts- und Aufsichtsangelegenheiten im Haushalt betreffen,an diesen Beamten gelangen. Kurz, er soll die Vertretung des ordnen-den und regelnden Prinzipes in dem grossen, viel bewegten Betrieb sein,in welchem jeder Angesteltte belastet und von den mannigfachsten For-derungen in Anspruch genommen wird. Natürlich bedarf die Steljungeines ganz besonders besonnenen und umsichtigen Mannes.

Tlioi'hüter und Hausdiener.

Die Functionen eines grossen Theiles der Angestellten soll hiernicht abgehandelt werden, da sie sich aus den unten noch zur Be-sprechung kommenden Zweigen des Betriebes ohne weiteres ergeben.Es soll hier nur die Thorhüter- und Hausdienerfrage zur Erwä-gung herangezogen werden.

Fast durchweg ist die Forderung der Abschliessung des Kranken-hauses von der Stadt und von benachbarten Grundttücken durchgeführtworden; auch über die Notwendigkeit einer sorgsamen Oontrole derEin- und Ausgänger wird nicht gestritten. Doch hat sich diese nichtauf die oberen Verwaltungsbeamten und Aerzte zu erstrecken, für welcheetwa in einem Buch die Ein- und Ausgänge verzeichnet werden sollten;dringend nothwendig ist sie aber für die Kranken und für das Personalund für den Verkehr dieser mit dem Publikum. Wir sind zwar sehr