852 Curschmann und Eggebrecht,
In dem Secretariat werden durch alle die genannten Arbeiten dieUnterlagen für die Aufstellung des jährlichen Etats und für die Ab-fassung des Jahresberichtes gewonnen. Dass dieser Jahresbericht mög-lichst eingehend abzufassen ist, ist ein berechtigter Wunsch sowohl dervorgesetzten Behörden, wie der Aerzte und des Publikums. Der Zweckder Berichte ist ja ein Urtheil über alle Vorgänge zu bekommen, wieauch den Gang der Verwaltung kennen zu lernen, die Einrichtungen undMaassnahmen des Hauses zu erfahren. Nur so lassen sich feste Maximenfür die Leitung von Krankenhausverwaltungen gewinnen. Leider sinddie Mittheilungen kleiner und kleinster Krankenanstalten recht schwer zuhaben und doch sind sie für das Gesammtbild des Krankenhauswesensnothwendig. Es sollte auch ein möglichst reger Austausch der Jahres-berichte unter den Krankenhausdirectionen des In- und Auslandes statt-haben.
Die Krankenhauskasse empfängt meist.aus communalen oder staat-lichen Hauptkassen nach einem bestimmten von der Oberbehörde fest-gesetzten Etat einen monatlich oder in kürzerem Zeitraum zu erheben-den Betrag. Mit diesem wird der laufende Haushalt geführt und dietäglichen Ausgaben bestritten. Meist gilt' die Bestimmung, dass nurRechnungen bis zu einer gewissen Höhe von der Krankenhauskasse be-glichen werden; darüber hinaus brauchen sie zu ihrer Begleichung derUnterschrift des oberbehördlichen Decernenten.
Die Kasse im Hause empfängt auch die Beiträge an Verpfleggeldernvon Privaten und Kassen.
In vielen Communen ist zur Entlastung des Hauses oder zur Cen-tralisirung des Stadtkassenwesens die Kasse dem Krankenhaus genommen;man lässt die Ein- und Auszahlungen in den Hauptkassen ausserhalb desKrankenhauses erfolgen. Durch den Fortfall der schriftlichen Rechen-arbeiten, der Buchführung, der Mahnungen an säumige Zahler, kurz derganzen erfahrungsgemäss beim Hereinbringen der Verpflegungskostennicht geringen Arbeit erleichtert man den Krankenhausbetrieb nicht un-wesentlich.
Zweckmässig wird an die Hauskasse die Verwaltung von Unter-stützungsforids und Stiftungsgeldern angeschlossen, deren Vertheilungund Verwendung meist Sache des Oberarztes oder auch einer besonderenstatutarisch eingesetzten Person ist.
Von ganz bedeutender Wichtigkeit halten wir die Möglichkeit destäglichen Einblickens nicht nur in diese Nebenkassen, sondern auch in dieGesammtfinanzlage des Hauses. Nur so ist eine sparsame und dabeieine möglichst günstige Verwendung der Geldmittel möglich.
Die Buchhalterei wird nach denselben Prinzipien wie in jedem kauf-männischen Betrieb geführt. Sie stellt die Belege über sämmtliche Aus-gaben zusammen und bucht sie. Sie berechnet auch die Verpfleg- undanderen Kosten der Kranken und gesunden Insassen des Hauses.
Alle diese — hier nur ganz kurz — skizzirten bureaudienstlichenGeschäfte muss der Verwaltungsdirector beaufsichtigen; es ist klar,