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1 (1899)
Entstehung
Seite
851
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Allgemeine Krankenhäuser; Verwaltung. 851

um seine Kraft den Anstaltskranken zu erhalten; andererseits sollen seineErfahrungen auch dem übrigen Publikum zu Gute kommen.

Der oberste Verwaltungsbeamte führt den Titel Oberinspector oderHausverwalter, Verwaltungsdirector oder einen ähnlichen ihn in seinerStellung charakterisirenden Namen.

Es ist zweckmässig wie auch nur billig, diesen, wie die andern festan die Anstalt gebundenen Angestellten als städtische oder staatlicheBeamte mit Anspruch auf Jahrgeld.und Pension zu halten.

Dem Verwaltungsdirector untersteht die Leitung des gesammtenöconomischen Betriebes, sowohl die Erledigung der laufenden Geschäfteseines Ressorts, wie auch die Ausführung specieller chefärztlicher oderobrigkeitlicher Anordnungen und Bestimmungen. Nur in kleineren An-stalten wird er neben der Beaufsichtigung des Ganzen selbst einen Special-theil der Betriebsgeschäfte übernehmen können, also etwa der Kassirersein, oder ähnliche Functionen ausüben. Seine Hauptthätigkeit bildetdie Beaufsichtigung und Verbindung der einzelnen Theile der Verwaltungdes Hauses, vor allem auch der bureaudienstlichen Geschäfte.

Der Bureaudienst.

Die Theile der Bureaugeschäfte sind das Secretariat mit der Re-gistratur und der Protokollatur und die Expedition, welche Kasse undBuchhaltern umfasst.

In dem Secretariat wird die grosse Menge der schriftlichen Arbeiterledigt, welche dem Krankenhaus aus dem enormen Umfang des Ver-sicherungs- und Kassenwesens und den dadurch geschaffenen Aufgabenbesonders in unserer social bewegten Zeit erwachsen sind. Ein grosserTheil der Arbeit betrifft die Aufklärung der Zahlungsverpflichtungsver-hältnisse, die Zustellung der Forderungen des Krankenhauses an , dieZahlungspflichtigen und die Durchführung aller damit zusammenhängen-den Fragen. Um in dieser Beziehung den Sachverhalt festzustellen,werden von den Protokollanten bei jedem Aufzunehmenden, wenn diesmöglich ist, nach Aussagen der Kranken oder der sie begleitenden Per-sonen die Personalien festgestellt. Die Lücken dieser Angaben werdendurch spätere Feststellungen auf der Krankenabtheilung durch den Kran-ken selbst oder durch schriftliche Herbeiziehung von Aussagen der Ver-wandten u. s. w. ausgefüllt, immer mit der Tendenz, die Zahlungs- undGeld Verhältnisse jedes Einzelnen klarzulegen.

Auch liegt dem Secretatiat die genaue Listenführung der Zu- undAbgänge ob, welche den Kassenberechnungen, den Verpflegungsfest-stellungen zu Grunde gelegt werden, wie überhaupt den Forderungendes Unterhaltes der Krankenhausinsassen.

Endlich ist das Secretariat auch verpflichtet, den Standesbeamten,der Polizei und anderen behördlichen Institutionen die erforderlichenNotizen über Geburten, Todesfälle, ansteckende Erkrankungen und ähn-liches zu geben.