Druckschrift 
1 (1899)
Entstehung
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850
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850 Curschmann und Eggebrecht,

mit Rücksichtnahme auf den wirthschaftlichen Effect". Denn so be-wahrt mandie geldbewilligenden Behörden am ehesten davor, in dasExtrem der zu grossen Sparsamkeit zu verfallen".

Wir nehmen aber dem ärztlichen Director die in grossen Betriebennicht zu bewältigende Verpflichtung einer ausschliesslichen Verantwortungfür die Vorgänge der Gesammtverwaitung. Die wird dem obersten Ver-waltungsbeamten auferlegt. Durch häufige, jederzeit mögliche münd-liche Verständigungen und immer zu erhaltende Informationen über denStand des Etats, durch tägliche Vorlage wichtigerer Ein- und Ausgängeund durch gemeinsame Besprechung der Pläne werden die Interessender ärztlichen und der öcenomischen Leitung vereinigt. Die jedemRessort nothwendige Selbstständigkeit bei der Geltendmachung seinerBestrebungen bleibt aber gewahrt. Vor allem kann die Stimme derSachverständigen, des Arztes sich geltend machenbei jeder Aenderungim Betriebe, mag sie nun die Kost oder die Wäsche oder ein neuesDesinficiens betreffen". Die Leitung auf dem Schlachtfeld, auf demfortwährend gekämpft wird, dem Krankenhause, liegt in einer Hand, dievon uns immer wieder gewünschte Einheitlichkeit des Betriebes ist gewahrt.

Aus demselben Grunde soll ein ständiger Chefarzt das Directoriateinnehmen; das Amt soll nicht jahrweise unter melvreren Oberärztenwechseln; die dadurch nothwendig bedingte Erschütterung der Geschäfts-führung muss vermieden werden.

Durch die Directorialfunctionen gewinnt der betreffende Oberarztkeinen Einfluss auf ärztliche Maassnahmcn der anderen Oberärzte. Indiesen bleibt ein jeder in seiner Abtheilung selbstständig. Bar Verkehrmit der Verwaltung erfolgt aber nur durch den Director, dem dadurchdie Fäden des Betriebes in die Hand gegeben werden.

In der Mehrzahl der allgemeinen Krankenhäuser ist der Oberarztder inneren Abtheilung der Krankenhausdirector; mit Recht scheint unsdies Amt ihm übertragen zu werden, und nicht dem Oberarzt einerSpecialabtheilung. Denn in sein Gebiet fallen die hauptsächlich für dasGemeinwesen wie für das Krankenhaus in Betracht kommenden Krank-heiten,, die zu Zeiten epidemischen Charakter bekommen. Er hat diegrössten Erfahrungen in Fragen der praktisch angewandten Bakteriologie;an ihn treten bei Epidemien die Aufgaben der Behandlung der Erkrank-ten und der zu schützenden Hausinsassen. Der Chirurg vermag heutedie chirurgischen Infectionen durch seine überaus erfolgreiche Methodikfast mit Sicherheit zu unterdrücken, jedenfalls in ihrer Wirkung auf dieanderen Krankenhausinsassen; er legt auch gar nicht mehr den grossenWerth auf äussere Maassnahmen, z. B. auf Vertheilung der Kranken,wie früher, wozu heutzutage noch der innere Arzt gezwungen ist. Diesermuss ferner täglich Fragen der Beköstigung fast jedes Einzelnen seinerKranken lösen: kurz aus allen diesen Ursachen nehmen wir für deninneren Arzt die Directorfunction in Anspruch.

Fast allgemein ist dem Oberarzt die ärztliche Thätigkeit ausserhalbdes Krankenhauses nur für die TJebernahme von Consiliärpraxis gestattet,