Druckschrift 
1 (1899)
Entstehung
Seite
848
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848 Cnrschmann und Eggebrecht,

Charakters bedingten Mannigfaltigkeiten in Betracht zu ziehen, sollen hiernur die folgenden Arten der Competenzvertheilung besprochen werden.

Zunächst ist zu erörtern, ob die Leitung eines so umfangreichenBetriebes, wie eines Krankenhauses, in die Hand Eines Mannes gelegtwerden soll oder ob eben wegen dieses Urnfanges und der Verschieden-heit der Betriebszweige eine Spaltung und Theilung der Leitung förder-licher erscheint.

Bei der Zweitheilung, also bei Uebertragung der ärztlichen Func-tionen an einen Arzt und der Verwaltungsgeschäfte an einen Verwal-tungsbeamten, wird jeder auf Selbstständigkeit in seinem Ressort undauf Nebenordnung' und Gleichberechtigung in allgemeinen Dingen dringen.Der Ausgleich bei diesen Bestrebungen kann allein durch die Ober-behörde erfolgen und es wirdje nach den Personen das Uebergewichtnach der einen oder andern Seite sich hinbewegen" (Buchwald).

Wer nur einigermaassen die Verhältnisse unter diesem Regimekennt, weiss, wie trotz noch so scharfer Trennung der MachtbefugnisseCompetenzconflicte entstehen und wie schwer sie, die immer von Nach-theil für die Institution sind, bei dem Ineinandergreifen der Betriebstheilesich auch vermeiden lassen. Es giebt eben in einem Krankenhaus einenicht geringe Anzahl Geschäfte, welche jeder, der Verwaltungsbeamteund der Arzt, zu seinem Geschäftsbereich i*echnet und seinen Einflussbei ihrer Erledigung einzusetzen strebt. Dadurch wird aber die Erledi-gung dieser strittigen Aufgaben derGrenzgebiete" erschwert, die Ent-wickelnng von Missständen erleichtert, die Möglichkeit der Abhilfewenigstens nicht verringert, die Ausführung der Aufgaben nicht seltenauch kostspieliger. Es besteht bei der Coordination der OberstellungenGefahr für den einheitlichen Charakter der Anstalt.

Um nun diesen Unzuträglichkeiten entgegenzutreten, hat- man anvielen Orten einem der beiden Leiter officiell einen grösseren Einflussin der Verwaltung eingeräumt, oder auch, da man den Verwaltungs-oberposten wohl sparen konnte, aber nicht den Arzt, die Leitung derVerwaltungsfunctionen ganz dem Arzt übertragen.

Hat aber ein Verwaltungsbeamter das Directorium inne, so wirdwenigstens in öconomischen Betriebsfragen der ärztliche Einfluss demadministrativen leicht untergeordnet und es werden überhaupt die Ge-sichtspunkte der Verwaltung ungebührlich in den Vordergrund gerückt.Dadurch leiden die ärztlich-sanitären Bestrebungen naturgemäss sehr oft,ja sie müssen vielfach leiden gegenüber den Verwaltungszwecken, trotzder Eigenart des Spitalwesens.

Deshalb und aus Sparsamkeit ist man in einigen Communen zurUebertragung der Verwaltungsfunctionen an einen Arzt geschritten; manhat ihn zum Krankenhausdirector gemacht, der ebenso die administra-tive wie die ärztliche Leitung selbstständig und verantwortlich besorgt.Dies ist nun in kleinen Anstalten mit gutem Willen ohne weiteres mög-lich, nicht aber in grösseren. Da wachsen die Aufgaben für den Arztund für den Verwaltungsbeamten zu sehr, wie dies auch Merkel über-