Allgemeine Krankenhäuser; Bautechnik. 823
sicherer vor Ansteckung geschützt werden, sondern auch in solchenSpecial - Krankenhäusern (für Diphtherie, Scharlach, Masern, Pocken,Cholera, Tuberculose u. s. w.) den Forderungen einer den einzelnenKrankheiten entsprechenden Behandlung und Pflege im Allgemeinenbesser entsprochen werden kann.
6. Die Räume für die Verwaltung und den wirtschaftlichen Betrieb
des Krankenhauses.
In kleineren Krankenhäusern werden in der Regel die für die Ver-waltung erforderlichen Räume wegen der geringen Zahl mit den Kranken-räumen unter einem Dach vereinigt. Es genügt hier oft nur ein Zimmerfür den Arzt, das gleichzeitig das Aufnahmezimmer bildet, und dieWohnung des Hausverwalters. Zu diesen Räumen können ferner jenach der Grösse der Anstalt hinzutreten besondere Bureauzimmer fürdie Aufnahme und Verwaltung, ein Portierzimmer, Wartezimmer, Unter-suchungszimmer, Räume für Apotheke und Laboratorien, Wohnräume fürAerzte, Beamte und Wärterpersonal, Speisezimmer für Aerzte und Wärter,Bibliothek und Lesezimmer, ein Sitzungszimmer, ein Betsaal, eine Poli-klinik u. s. w., ausserdem die erforderlichen Nebenräume für Bäder(Aufnahmebad). Closets, Utensilien, Wäsche, Patientenkleider, Betten,Matratzen und sonstige Vorräthe.
Bei mittleren und grösseren Krankenhäusern wird hiernach die An-ordnung der Verwaltungsräume in besonderen (mittleren) Gebäudeflügeln,besser noch in selbständigen und central gelegenen Gebäuden er-forderlich.
Die Verwaltungsräume sollen am Eingang des Krankenhauses oderKrankenhausgrundstücks liegen, von wo aus die Verbindung mit denKrankenräumen bequem und möglichst direct gestaltet werden muss.Der Eingang, welcher jederzeit einer Ueberwachung bedarf, muss denankommenden Kranken eine geschützte, event. geschlossene Unterfahrt,Durchfahrt oder Eingangshalle bieten, um zugfrei zu den Aufnahme-räumen gelangen zu können. Letztere sind mit. dem Wartezimmer undauch mit einem Aufnahmebad dem Eingang zunächst anzuordnen. Anden Aufnahmeraum schliessen sich dann zweckmässig die eigentlichenVerwaltungsräume an. Eine etwa vorzusehende Poliklinik ist so anzu-legen, dass die ambulanten Kranken möglichst direct zu derselben ge-langen können, ohne mit den übrigen Insassen des Gebäudes in Be-rührung zu kommen.
Wohnungen für Aerzte und Wärterpersonal (Schwestern) müssen miteigenen Nebenräumen (Closets und Badezimmern) versehen und in räum-lich gesonderten Gruppen angeordnet werden.
Da in einem Krankenhaus ein mehr oder weniger grosser Bedarffür Magazinräume der verschiedensten Art vorhanden ist, so könnenhierzu am zweckmässigsten die Keller- und Bodenräume des Verwaltungs-gebäudes verwendet werden.
Handbuch der Krankenversorgung u. Krankenpflege. I. Bd. §Q