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F. Kuppel,
Sollen Kranke isolirt werden, deren Krankheit noch nicht erkannt,sondern erst durch weitere Beobachtung festzustellen ist, so sind diesel-ben möglichst in gut isolirten Einzelzimmern unterzubringen, um sieselbst, wie andere Kranke vor einer etwaigen gegenseitigen Ansteckungzu schützen.
Der in Fig. 33 dargestellte neue Bcobachtungspavillon des altenallgemeinen Krankenhauses in Hamburg gestattet die Bildung von 4 iso-lirten Abtheilungen, die mit besonderen Zugängen von aussen versehensind und sich sowohl zur Unterbringung bestimmter infectiöser, als auchzu beobachtender zweifelhafter Kranken eignen. Gleichzeitig lässt dieAnlage eine Vereinigung mehrerer, oder aller Abtheilungen zu einereinzigen zu.
Pia;. 33.
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Isolir- und Bcobachtungs-Pavillon im alten allgemeinen Krankenhaus zu Hamburg.
Die Aufnahme von Infectionskranken in allgemeinen Krankenhcäuserngiebt zwar keine Veranlassung zu besonderen Bedenken, vorausgesetzt,dass hierbei die erforderlichen Vorsichtsmaassregeln nicht ausser Achtgelassen werden, doch ist die Errichtung von Sonder-Krankenanstaltenfür ansteckende Kranke, wie sie sich in England findet, von grösseremhygienischen Werth, weil nicht nur die allgemeinen Kranken dadurch