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Das Krankenhausgfuudstüek muss auch den freien Luftströmungen
gut zugänglich sein und deshalb eine etwas erhöhte Lage, am besten aneinem ansteigenden Gelände haben, jedoch so, dass dasselbe möglichstvor Nord- und Ostwinden geschützt ist. Ferner ist die Lage so zuwählen, dass nicht etwa die vorherrschenden Windrichtungen irgendwelche schädliche Dünste oder Staub dem Krankenhaus zuführen können.Auch die Nähe sumpfiger, mooriger Gegenden, stagnirender Ge-wässer u. s. w. kann dem Krankenhaus durch die Ausdünstungen der-selben gefährlich werden.
Die Entwässerung des Krankenhauses, welche bei der Wahl desPlatzes einer sorgfältigen Erwägung bedarf, bedingt eine genügende Vor-fluth nach irgend einer geeigneten Aufnahmestelle für die abzuführendenFäcalien und Abwässer.
Der Untergrund des Bauplatzes selbst muss folgenden An-forderungen entsprechen.
Derselbe darf keine organischen Stoffe enthalten, welche durch ihreZersetzung auf die Luft und das Krankenhausgrundstück wie auf dieBewohner desselben selbst einen schädlichen Einfluss ausüben könnten.Diese Gefahr liegt besonders bei früher bebaut gewesenen Grund-stücken vor.
Ferner darf der Grundwasserstand nicht zu hoch sein und mussjedenfalls tiefer liegen als die Kollersohle aller Gebäude. Eventuell istderselbe durch eine gute Drainirung entsprechend zu senken.
Einen günstigen Untergrund bildet reiner, steriler, durchlässigerSandboden oder Kies, event. auch felsiger Boden, falls dieser nichtetwa in Folge von Zerklüftungen schädliche Ausdünstungen mit sich führt.
Vor der endgültigen Wahl eines Bauplatzes empfiehlt es sich sehr,den Untergrund auf seine Beschaffenheit in den genannten Beziehungen,sowie auch bakteriologisch genau zu untersuchen, namentlich wenn etwaauf dem Krankenhausgrundstück auch Brunnen angelegt werden sollen.
Selbstverständlich muss auch die ausreichende Versorgung desGrundstücks mit gutem Trinkwasser sichergestellt sein.
Eine weitere Frage bildet die Grössenbemessung des Bau-platzes, die sowohl von der Wahl des Bausystems, als auch von localenVerhältnissen, von der mehr oder weniger freien Lage des Grundstücks,der Form desselben und anderen Verhältnissen abhängig ist. Einen unge-fähren Anhalt werden hier nur solche Anstalten bieten können, bei deneneine ausreichende Luft- und Lichtzuführung zu allen Gebäuden und eingenügender Abstand der letzteren unter einander vorhanden ist unterAusschluss unnöthigen Flächenraums. So würde z. B. nach Maassgabedes Hamburg-Eppendorfer Krankenhauses, des Krankenhauses Friedrichs-hain in Berlin u. a. für grössere Hospitäler, sofern dieselben nichtwesentlich auch für ansteckende Kranke eingerichtet sind, im Allgemeineneine Grösse von 100—150 qm für das Bett als angemessen' und aus-kömmlich zu betrachten sein, ein Flächenraum, der auch von .vielenHospitalshygii-nikern gefordert wird. Hierbei erhalten die einzelnen Ge-