Allgemeine Krankenhäuser; Bauteohnik. 767
sein wird, manche Unbequemlichkeiten. Empfehlenswerther erscheint esjedenfalls, über die Zahl von 600 Betten nicht wesentlich hinauszugehenund anstatt einer sehr grossen Anstalt, deren mehrere an verschiedenenStellen einer Stadt zu errichten, zumal sich hierbei die Forderungen einermöglichst individuellen Pflege und Behandlung der Kranken eher erfüllen,die Gefahren von Krankheitsübertragungen leichter vermeiden, auch dieoft nicht geringen Schwierigkeiten der Beschaffung geeigneter Grundstückefür sehr grosse Krankenanstalten besser umgehen lassen.
Die vorstehenden Erwägungen kommen nur in Betracht für Kranken-häuser des Pavillonsystems, wo eine so grosse Zahl von Kranken inverschiedenen Einzelbauten zerstreut untergebracht wird und wo dieärztliche Uebersicht und Leitung durch Bildung von Unterabtheilungenmit eigenen Oberärzten ohne Schwierigkeit aufrecht erhalten werdenkann. Dagegen wird die Maximalzahl der Betten in Corridorgebäudenerheblich niedriger zu normiren sein, nicht nur wegen der sanitär-un-günstigeren Bauart dieser Gebäude, sondern auch wegen der schwierigenUebersicht derselben bei grösserer Ausdehnung. Corridorbauten miteiner Belegzahl von über 150 Betten werden, namentlich wenn dieselbenauch die Verwaltung und Oeconomie aufnehmen sollen, schon so um-fangreich, dass sie die nothwendige Uebersicht und Gontrole und diebequeme Verbindung aller Theile erschweren, auch durch die Anhäufungso vieler Kranken unter einem Dach mannigfache Gefahren der An-steckung mit sich führen.
b) Der Bauplatz.
Für die Wahl des Bauplatzes ist in erster Linie seine Lage vonmaassgebender Bedeutung. Da, wie bereits erörtert, reine, frische Luftein Haupterforderniss für ein Krankenhaus bildet, so soll dasselbe vorAllem an einem Ort errichtet werden, dessen Luftverhältnisse einwands-frei sind und nicht von nachbarlichen Gebäuden oder durch sonstigeUrsachen schädlich beeinflusst werden. Es sind daher Plätze inner-halb vollständig bebauter Stadttheile im Allgemeinen zu vermeiden, essei denn, dass diese Plätze eine solche Grösse haben, oder von freienAnlagen, Plätzen, Strassenzügen u. s. w. so umgeben sind, dass etwaigevon den Wohnquartieren ausgehende Luftverunreinigungen den eigent-lichen Luftkreis des Krankenhauses nicht zu beeinträchtigen vermögen.
Vorzuziehen ist eine Lage ausserhalb bewohnter Quartiere oder ander Peripherie derselben, wo eine Luftverunreinigung durch Rauch, Staub,Dünste u. dergl., sowie eine Belästigung durch störendes Geräusch derNachbarschaft ausgeschlossen ist. Es muss ausserdem dafür gesorgtwerden, dass diese Vorzüge auch bei fortschreitender Bebauung derNachbarschaft für das Krankenhaus nicht verloren gehen, dass also einerallzu nahen Anbauung vorgebeugt werde.
Mit Rücksicht auf den Transport der Kranken wird man jedoch dieEntfernung des Krankenhauses von den Wohnungsquartieren möglichstnicht grösser bemessen, als es aus obigen Gründen nothwendig erscheint.