Druckschrift 
1 (1899)
Entstehung
Seite
748
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748 Eschbaclier,

Wenn aber bei der steten Zunahme der Geisteskranken nicht dieNotwendigkeit von theuern, immer Millionen kostenden Staatsanstaltenins Unendliche wachsen soll, so wird es wohl an der Zeit sein, Mittelund Wege zu suchen, wie den grossen Anforderungen begegnet werdenkann, wofür die Laienwelt gewöhnlich nicht immer das nöthige Vcr-ständniss zeigt, und gern von Luxusbauten etc. spricht. Man wird darandenken müssen, die jetzt bestehenden und überfüllten Anstalten, wenndie Irrenpflege nicht in bedenkliches Stocken gerathen soll, in ausgiebi-ger Weise zu entlasten, zu erleichtern, indem man es ihnen möglichmacht, die sogen, unheilbaren, abgelaufenen Fälle, an welchen sich nachlängerer oder kürzerer Dauer die Tleilversuchc als erfolglos erwiesenhaben, so dass sie einer spcciellen irrenärztlichen Behandlung nicht mehrbedürfen, abgeben zu können. Solche chronische, bleibend unruhige undnoch leicht erregbare Geistesgestörte bedürfen wohl immer noch einerangemessenen Pflege in einer Anstalt mit strenger Aufsicht, mit gut ge-schultem Pflegepersonal und mit speciell ausgebildeten Aerzten, abernicht mehr der strengen Heilanstalten mit den vollkommensten Aus-rüstungen. So lange sie in diesen verbleiben müssen, können sie nichtanders, als im Rahmen und nach den Normen dieser Anstalten mit.grossen Opfern für Staat und Angehörige oder unterstützungspflichtigeArmenverbände verpflegt werden.

Für solche chronisch gewordenen Fälle genügen auch Anstalten mit:einfacheren Bauten und billigerem Betriebe mit dem ausgesprochenenCharakter von Pflege-Anstalten, in welchen in weit billigerer Weise dieserArt von Kranken immerhin noch das nöthige geboten werden kann.

Man mag dabei vielleicht da und dort an die von der öffentlichenArmenpflege errichteten Anstalten als Zufluchtsorte für die genanntenGeisteskranken gedacht haben; es muss aber eine solche Absichtals einunglücklicher und unausführbarer Gedanke, welcher auch für die be-treffenden Kranken nur von schlimmen Folgen begleitet sein würde, vonvornherein zurückgewiesen werden. Es wird auch wohl schwerlich ge-lingen, die Organe der communalen Verwaltungen dazu zu bewegen. Eskann deshalb nicht ausbleiben, dass diese Aufgabe, einfachere Irrenhäuser,man mag sie dann, wie vorgeschlagen wurde, Sanatorien oder Genesungs-häuser oder sonstwie nennen, ebenfalls nur dem Staate in möglichst naherZeit zufallen wird oder muss, so dass der Staat die volle Fürsorge fürdie Irren im eigentlichen Sinne allein in der nöthigen Weise übernimmt,somit für beste Heilanstalten, wie für einfachere Irrenpflegeanstalten sorgt.

Es bleibt dann immer noch die einfache Versorgung einer nicht ge-ringen Classe von harmlosen geistig Dcfecten, ruhigen Hilflosen deneigentlichen Siechen als Aufgabe der Armenanstaltcn übrig. Dadurch,dass diese die von den Staatsanstalten abgegebenen Fälle leichter auf-nehmen können, als sie in Familien untergebracht werden können, trägtauch die Selbstverwaltung zur Erleichterung der Staatsaufgabe Einiges bei.Bei der nöthigen Beschränkung auf die geeigneten Fälle wird es immermöglich sein, einerseits dem berechtigten Verlangen der Gemeinden oder