Druckschrift 
1 (1899)
Entstehung
Seite
746
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746 Eschbacher,

Aufgabe wesentlich vertheuert und Armenzwecken gradezu wider-sprechen würde.

In einer grossen Anstalt von mehreren Hundert Insassen ist dieVereinigung von körperlich und geistig Siechen schon möglich. Es gehtdann auch noch an, wenn zu diesen noch einige unheilbare Fälle vonerworbenen Geisteskrankheiten hinzukommen, welche aber ruhig, harmlosund ungefährlich sein müssen: solche, welche nach mehr oder wenigerlangen Heilversuchen wesentlich gebessert, für das Leben aber unfähig,oder blöde gewöhnlich gern aus den Irrenanstalten entlassen und in ihreHeimath gegeben werden, weil sie nur noch überwacht, vor Schadenbewahrt und richtig ernährt zu werden brauchen. Es hat sich gezeigt,dass solchen die Versetzung in Pflege-Anstalten häufig nur V ortheilbringt, indem sie sich, wenn ihr Geist überhaupt noch dazu fähig ist,in der einfachen, ihren Gewohnheiten vielleicht mehr entsprechendenAnstalt, im Gefühle grösserer Freiheit, im Umgang mit geistig gesundenLeuten und bei passender früher gekannter Beschäftigung eher zurechtfinden, ihr freieres Bewusstsein und ihre Selbständigkeit bälder erlangen,als innerhalb einer strengen Irrenanstalt, bei deren Bau und Betriebman den weitgehendsten Anforderungen an die Fürsorge für Verwahrungund Heilung solcher Kranken im höchsten Grade gerecht wird und woBedürfnisse vorgesehen sind, welche für die Mehrzahl der einfachen Leutenicht bestehen.

Nach zwanzigjähriger Wahrnehmung in einer zweckmässig eingerich-teten Armen-Pflege-Anstalt (Freiburg) kann ruhig behauptet werden, dassohne Anstand eine gewisse Zahl geeigneter Fälle von ruhigen Gestörtenmit andern Armen verpflegt werden kann; ja es muss gradezu behauptetwerden, dass eine solche Pflege-Anstalt ihren Zweck und ihre Bestimmungverkennen und verfehlen würde, wenn sie sich weigern wollte, grade dieschlimmsten Sorten von Armen im Geiste die Aermsten der Armen wie man sie gewöhnlich nennt, mit aufzunehmen.

Es ist wohl begreiflich, dass bei der steten Unzulänglichkeit derStaatsirrenanstalten gern leicht versucht wird, den Armenpflege-Anstaltenauch andere, weniger geeignete noch unruhigere und reizbare, oder gar zugern auch die allerblödesten und unreinlichsten Fälle zuzuweisen. Er-klärlich ist in dieser Beziehung einerseits der Wunsch der Irrenanstaltensolche Geisteskranke abgeben zu können, an denen die Heilversuche er-folglos blieben, wie auch anderseits das Verlangen der Armenverbändc,ihre langwierigen, unverbesserlichen Gestörten in ihre billigen Pflege-Anstalten verbringen zu können, denn es ist in jedem einzelnen Fallegleichbedeutend mit einer nicht unerheblichen Geldersparniss, deren Vor-theil um so mehr in die Augen springt, als die Versorgung eines unheil-bar Gestörten sich nicht selten auf Jahrzehnte erstreckt. Während aufdem Armenwege in Staatsanstalten mindestens 1 M. für Person und Tagbezahlt werden muss, genügt in einer Armenpflege-Anstalt ein Satz von30, 40 oder höchstens 50 Pfennig. Es versteht sich aber, dass dasnie den Ausschlag geben darf.