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1 (1899)
Entstehung
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745
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Sonderanstalten und Fürsorge für Sieche (Kreispflege-Anstalten). 745

Anblick so vieler Unglücklicher, abnormer und siecher Menschen er-scheinen solche Armen-Anstalten für jeden Besucher geradezu als un-heimliche Stätten des Schreckens und Entsetzens. Von Seiten desgrossen Publikums ist deshalb ihre Beurtheilung immer eine befangene,von Vorurtheücn irre geleitete, einseitige, wenig freundliche, wozu dievielen geheuchelten Klagen einzelner Pfleglinge über Mangel an Nahrung,Entziehung der Freiheit und ungerechte Behandlung, um bei der leicht-gläubigen Mitwelt das Erbarmen zu Almosenspenden anzuregen, nochwesentlich beitragen. Es ist deshalb nicht rathsam, wie man ursprüng-lich meinte, durch Offenhalten der Anstalt und durch möglichstes Frei-geben der Besuche, durch eine Art lebendiger Controle des Betriebesund der Leistungen eine wohlthätige Einwirkung auf die Beurtheilungder Anstalt herzustellen. Die meisten neugierigen Besucher verkennenund missverstehen die Verhältnisse und wirken ausserdem häufig auf-regend und nachtheilig auf die Pfleglinge ein. Es ist deshalb eher ge-boten, die Besuchsfreiheit, auch schon mit Rücksicht auf die Gestörten,möglichst einzuschränken und nur den Angehörigen von Pfleglingen angewissen Tagen und Stunden einen kurzen Aufenthalt in der Anstalt zugestatten.

5. Vereinigung eines Armenhauses mit einer Siechenanstalt.

Dadurch, dass in Pflege-Anstalten, wie wir gesehen haben, vonAnfang an neben den körperlich Unfähigen nicht wenig geistig Defecteaufgenommen werden müssen, und da solche sich eher bemerkbar machenund in ihrer Erscheinung mehr auffallen, kann nicht geleugnet werden,dass sie auf den ersten Blick den Eindruck eines Irren- oder Narrenhausesmachen. Gerade dieser Umstand hat zu verschiedenen Beanstandungenund unrichtiger Beurtheilung solcher Anstalten geführt. Einige Irren-ärzte von Beruf haben ihre Bedenken erhoben gegen die Vermengungvon geistig Gestörten mit körperlich Kranken, weil beide Arten ganzverschiedene Bedürfnisse hätten. Die bisher in solchen Anstalten ge-machten Erfahrungen haben aber ergeben, dass die Vereinigung vonkörperlich Siechen mit einer gewissen Zahl und einer bestimm-ten Art von geistig Siechen bei richtiger Vertheilung recht wohlangeht und dass die Befürchtungen wegen besonderer Störungen und Un-zuträglichkeiten in der That nicht zutreffen. Die meisten Schwierigkeitenin solchen Anstalten kommen von den rohen, bösartigen und gewissenlosenArmen, von den Säufern und von den händelsüchtigen nervösen Frauen her.

Eine Armenpflege-Anstalt wird ohne weiteres das Bild einer Irren-anstalt oder geistigen Siechenanstalt darbieten müssen, weil, wie wir ge-sehen haben, von Anfang an die geistig Unfähigen aus den Ortschaftenund Familien aufgenommen werden müssen. Schon diese geben ihnenmehr oder weniger ein solches Gepräge. Das wird auch nie anderssein können, wenn man nicht grade zwei Anstalten statt einer habenwill, wodurch nichts erreicht würde, als dass die Lösung der Armen-

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