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tionen sich verhalten, im Uebrigen aber die Errichtung und Unterhaltungderselben der freien Vereinsthätigkeit überlassen. Ich meine damitnicht nur die Thätigkeit von Privatvereinigungen ad hoc, sondern vorAllem die. Thätigkeit der Krankenkassen-Verbände, welche ja inihrer Mehrzahl finanziell gut gedeihen und in wohlverstandenem Interesseihrer Mitglieder die Mittel der Kasse für die Schaffung und Unterhaltungdieser trefflichen Institution verwenden können, um ihren Mitgliedernalle Vortheile einer geordneten .Reconvalescentenpfiege zu verschaffen."
Und weiter: „Einen wichtigen Hebel für die Förderung der Re-convalescentenhäuser sehe ich also darin, dass die Privatvereine, welchesich die Hebung der Reconvalescentenpfiege angelegen sein lassen, dieVorstände der Orts- und Berufskassen heranziehen und für die Sacheinteressiren etwa in der Weise, dass in den Vorstand des Reconva-lescentenvereins der Magistrat, nämlich der Vorstand des städtischenKrankenversicherungswesens, sowie auch die Vorstände der Ortskranken-kassen hereingezogen werden, wodurch dieselben nicht nur in der Lagesind, volle Einsicht zu erhalten, sondern auch wirkliches Interesse dafürzu gewinnen und ihre Kassenüberschüsse zunächst, d. h. bevor sie eineigenes Genesungsheim besitzen, in der Richtung zu verwenden, dasssie gegen Bezahlung für ihre Mitglieder an der Belegung der Anstaltpartieipiren."
Und Eberty sagt ebenfalls: „Der Schwerpunkt der zu treffendenneuen Veranstaltungen muss in der durch die Thätigkeit von Staatund Gemeinde höchstenfalls unterstützten Privatthätigkeit liegen,am besten in letzterer ausschliesslich."
Dass dieser Standpunkt richtig ist, zeigt die thatsächliche Entwicke-lung. Es werden immer noch Genesungsheime durch blosse Privatwohl-thätigkeit u. dergl. entstehen — zum Glück, kann man sagen —, einesystematische Fürsorge für alle geeigneten Genesenden wird aber dendurch private Wohlthätigkeit theils unterstützten, theils geführten Kranken-kassen zukommen. Während sich der Steuerzahler immer mehr hinterder Ausrede verschanzt, dass zu vielseitige Anforderungen an seinenGeldbeutel gestellt würden, werden in den Krankenkassen und nament-lich den Invaliditäts-Versicherungs-Anstalten capitalkräftigere Ausführungs-organe dieser und ähnlicher social und wirtschaftlich hochbedeutsamerIdeen geschaffen.
Es seien ■ hier noch die acht von den Referenten der genanntenVersammlung vorgelegten Thesen angeführt: 1. Heimstätten für Ge-nesende sind für grössere Gemeinwesen ein dringendes Bedürfniss.2. Für dieselben sprechen nicht blos ärztliche, sondern auch socialeund administrative Erwägungen. 3. Die Einrichtung und Unterhaltungsolcher Anstalten ist nicht Aufgabe des Staates oder der Gemeinden,sondern ist der Vereinsthätigkeit und der Privatwohlthätigkeit zu über-lassen. 4. Es erscheint zweckmässig, die Heimstätten den Kranken-häusern anzugliedern und mit einer möglichst einfachen, aber sachver-