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1 (1899)
Entstehung
Seite
737
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Sonderanstalten und Fürsorge für Genesende. 737

wird verfügt, dass in demselben nach Maassgabe der zur Verfügungstehenden Mittel vorläufig 35 bis 40 aus dem Prager AllgemeinenKrankenhause zwar als geheilt entlassene, aber nicht vollständig arbeits-ünd erwerbsfähige Reconvalesccnten ohne Unterschied des Standes, Alters,Geschlechtes, der Religion und der Nationalität aufgenommen werden,damit dieselben durch Verabreichung guter und gesunder Hausmannskostgekräftigt und der vollen Arbeitsfähigkeit entgegengeführt werden. Umden beabsichtigten Zweck so viel als möglich zu erreichen, sollen solcheReconvalcscenten nicht länger als 23 Wochen untergebracht und ver-pflegt werden, und nur, wenn die Oberleitung des Reconvalescentenhauseses als nothwendig erachtet, kann ausnahmsweise eine kurze Verlängerungder Verpflegung gewährt werden. Bei neuerlicher Erkrankung währendder Verpflogsdauer hat die sofortige Rückübertretung in das AllgemeineKrankenhaus zu erfolgen. Für ärztliche Beaufsichtigung ist entsprechendSorge zu tragen. Mit Rücksicht darauf, dass die Errichtung eines Re-convalescentenhauses einem Bedürfnisse entspricht, erhofft der Erblasserdie freundliche Unterstützung der Behörden und insbesondere, dass diesemInstitute die Pflichten und Rechte der öffentlichen allgemeinen Kranken-häuser werden zuerkannt werden." (Zeitschrift für Krankenpflege, No. 4,1896.)

In der Schweiz bestehen, wie Küster zur XV. Versammlung desDeutschen Vereins für öffentliche Gesundheitspflege" berichtete, fünf Rc-convalescentenanstalten der Stadt Genf (Hospice de convalescence, er-richtet von der Baronin Rothschild, ein zweites in Colovrex und dreikleinere), eins in Neuchätel, eins in Lausanne, während Zürich seineGenesenden in freie Pflege schickt.

In Nordamerika verfügen viele Krankenhäuser neben besonderengeräumigen Speisesälen über Tagesräume für Genesende.

Da über die an Genesungshäuser zu stellenden Anforderungen schonAnfangs gesprochen wurde, machen sich nur noch wenige Schlussbe-merkungen nöthig. Bei der ersten bedeutungsvollen Aussprache überunsern Gegenstand, zur XV. Versammlung desDeutschen Ver-eins für öffentliche Gesundheitspflege" zu Strassburg, wo vonZiemssen und als Correferent Oberbürgermeister Back-Strassburgdieses Thema behandelten, wurde als Grundsatz der Kostendeckung auf-gestellt, dass die Initiative von der Privatwoblthätigkeit ausgehen solle.Die Praxis hat gezeigt, dass, wenn auch in vielen Fällen dieser Gangeingeschlagen wurde, doch die Sache eine merklich andere Wandlungdurch das Emporblühen der Krankenkassen und ähnlicher Anstaltennahm.

v. Ziemss.en sagt dieses in einem neueren Aufsatze (Zeitschrift fürKi*ankenpflege. No. 3. 1895):Ich glaube, dass es für die Weiterentwicke-lung des Reconvalescentenwesens in Deutschland förderlich sein wird, wenndie Gemeinden nur unterstützend und fördernd gegenüber diesen Institu-