Sonderanstalten und Fürsorge für Genesende. 739
ständigen Verwaltung zu versehen. 5. Der familiäre Character der Heim-stätten macht es nicht wünschenswerth, dass den einzelnen Anstalten einezu grosse Ausdehnung (über 100 Betten) gegeben werde. 6. Geeignetzur Aufnahme sind in erster Linie die Reconvalescenten von acutenKrankheiten, von Verletzungen und Operationen, dann auch Wöchnerinnen,in zweiter Linie an chronischen Krankheiten Leidende, wenn dieselbenacute Verschlimmerungen erfahren haben. 7. Principiell sind ausge-schlossen Geisteskrankheiten, Epilepsie, ekelerregende, chirurgische undHautleiden, Lues und Alkoholismus. 8. Als nothwcndige Vorbedingungfür die Aufnahme ist eine gute sittliche Qualifikation zu fordesn.