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gegengenommen werden. Für Besuche zu anderer, als der angegebenenZeit, ist die Genehmigung der Oberschwester einzuholen. Die Einbrin-gung von Speisen und Getränken in die Anstalt, sei es durch die Pfleg-linge, sei es durch Fremde, ist untersagt. Die Pfleglinge haben einmalin der Woche nach der von der Oberschwester festzusetzenden Reihen-folge ein warmes Bad zu nehmen. Pfleglinge, welche während ihrerKrankheit ihre Arbeit oder ihren Dienst verloren haben, sind gehalten,'die ihnen gebotene Zeit zu benutzen, um sich Arbeit oder Dienst zusuchen. Bei irgendwie erheblichen Erkrankungen haben die Pfleglingedie Anstalt zu verlassen und im städtischen Krankenhause oder sonstwoKrankenhilfe zu suchen. Die Pfleglinge können jederzeit freiwillig dieAnstalt verlassen. Die Wiederaufnahme eines freiwillig Ausgetretenenerfolgt nur auf neuerliche Ueberweisung von Seite der Krankenhaus-Verwaltung.
In Dortmund wurde städtischerseits ein Kaiser-Friedrich-Heimfür städtische Genesende errichtet.
In Königsberg endlich haben Magistrat und Stadtverordnete an-lässlich der Hundertjahrfeier 100,000 M. als Grundstock für eine Kaiser-Wilhelmstiftung bereitgestellt, deren Zweck die Einrichtung einer Heim-stätte für Genesende ohne Unterschied des Berufs oder der Religionsein soll. Diese wird nach einem neuerlichen Beschlüsse (D. RotheKreuz. No. 3. 1898) im Luisenthaie für etwa 12 Betten gebautwerden.
Ist damit auch die Zahl der städtischen Genesungshäuser wohlkeineswegs erschöpft, so dürften doch die angeführten zur Charakteristikdieser Art dienen. Es erübrigt weiterhin, denjenigen einige Beachtungzu schenken, welche Krankenkassen und ähnlichen Instituten alleinihre Entstehung verdanken.
Genesungsheime von Krankenkassen, Berufsgenossenschaften undVersicherungsanstalten.
Bei dem grossen Umschwung und der vielseitigen Organisation,welche die sociale Gesetzgebung in Deutschland herbeigeführt hat, istes begreiflich, dass die einzelnen Organe, welchen die practische Durch-führung der verschiedenen Gesetze anvertraut wurde, die Versiche-rungsanstalten, die Berufsgenossenschaften und Kranken-kassen da, wo ihnen Hilfe für Genesende nicht geboten wurde, selbstHand angelegt haben, dieselbe herbeizuführen. So haben wir vorallen diesen Organen Gründungen von Genesungshäusernoder die Anregung dazu in den letzten Jahren zu verdankengehabt und ihnen gebührt nach den Vereinen der inneren Mission derRuhm, thatkräftiger für diesen vernachlässigten Zweig der öffentlichenGesundheitspflege eingetreten zu sein.
Die bekanntesten Heimstätten dieser Art sind diejenigen der auchsonst in jeder Weise auf unserem Gebiete voranschreitenden Ortskranken-