Druckschrift 
1 (1899)
Entstehung
Seite
725
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Sonderanstalten und Fürsorge für Genesende. 725

gründet. Später trug der Magistrat bedeutende Summen zur Unterhal-tung bei, und so fiel ihm allmählich auch die Verwaltung an beim. DieHospitäler der Stadt haben das Recht, die 18 vorhandenen Betten zubelegen. Näheres über die Anstalt haben wir oben (Seite 712) er-wähnt.

Zunächst nimmt die Anstalt arme Reconvalescenten jeder Kon-fession aus Münchener Krankenhäusern auf. Ist noch Platz da, sokönnen auch andere Genesende gegen Zahlung von Yerpflegungsgeldaufgenommen werden.

Mitglieder der freien Vereinigung Münchener Kranken-kassen finden zur Zeit auch Unterkunft in einem (dem Sanitätsver-bande für München und Umgegend unterstehenden) Genesungsheim,Oberölkofen bei Grafing, gegen Vergütung von 2 Mark p. Tagund Kopf.

Aus dem städtischen Krankenhause zu Nürnberg entlassene Re-convalescenten finden Unterkunft in dem aus Stiftungen von Bürgernund städtischen Mitteln erbauten Genesungshaus, einer Abtheilung desKrankenhauses, im Rohlederergarten (Kirchweg 48 a), gelegen. Für dieMitglieder von Krankenkassen wird der übliche Pfiegesatz von letzterengezahlt 2 M. p. Tag. Es bestehen getrennte Abtheilungen fürMänner und Weiber. Guter Leumund und voraufgegangene tadelloseFührung im Krankenhause sind Vorbedingungen für die Aufnahme,welche von den Oberärzten desselben beantragt wird. Die Hausordnungbesagt über die inneren Verhältnisse u. a. folgendes:

Die Pfleglinge des Genesungshauses erhalten in der Anstalt: Unter-kunft und einfache, kräftige Kost, ferner Bett- und Leibwäsche, sowieHausröcke und Pantoffeln. Im Sommerhalbjahr (1. April bis 30. Sep-tember) wird das Frühstück auf jeder Abtheilung gemeinsam um 7 1 /, Uhr,im Winterhalbjahr (1. Octobcr bis 31. März) um 8 Uhr, das Mittag-essen stets um 12 Uhr; das Abendessen im Sommer um 6y 2 Uhr, ' imWinter um 6 Uhr eingenommen. Nachtgetischt Avird nicht. Die Pfleg-linge haben eine Stunde nach dem Frühstück und nach dem Mittagessenfreien Ausgang, müssen jedoch spätestens eine halbe Stunde vor demMittagessen, bezw. Abendessen wieder zu Hause sein. Das Ordnen derLagerstellen, die Reinhaltung aller Wohn- und Aufenthalts-Räume derAnstalt, das Decken und Aufräumen der Tische, leichte Gartenarbeitenund ähnliche Vorrichtungen erfolgen von den Pfleglingen nach der vonder Oberschwester unter billiger Berücksichtigung des Gesundheitszu-standes der einzelnen Genesenden festzusetzenden Reihenfolge. DerAufenthalt in den Schlafzimmern unter Tags ist nur mit besondererärztlicher Bewilligung gestattet, Tabakrauchen im Hause ist nicht er-laubt, ebensowenig Spiel um Geld. Die Zimmer im Hause dürfen vonden Pfleglingen nur mit den von der Anstalt gelieferten Pantoffeln be-treten werden. Den Angehörigen der Pfleglinge ist der Besuch der letz-teren am Sonntag, Mittwoch und Sonnabend in der Zeit von 3 bis4 Uhr gestattet, jedoch darf derselbe nicht in den Schlafräumen ent-