Druckschrift 
1 (1899)
Entstehung
Seite
714
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714 E. Flade,

Dieser Verein ist wieder als ein anderer Typus zu betrachten, da seinHauptzweck ein sehr weitfassender ist.Zur Erreichung seiner Zieleunterhält der Verein als Bildungsstätte für die Krankenpflegerinnen einemit Wohnräumen für die Letzteren versehene Krankenanstalt, in welcher,soweit es die äusseren Verhältnisse gestatten, jedem Kranken Aufnahmegewährt wird, er sorgt für die Unterbringung von Siechen und Ge-nesenden, er hält die ausgebildeten Krankenpflegerinnen für die Pri-vatpflege (Familienpflege), wie für die öffentliche Krankenpflege (Ge-meindepflege) zur Verfügung, er beschafft endlich Krankengerätheund Verbandmittel, die unentgeltlich an Unbemittelte verliehen oder ver-geben werden können."

Wo die Mittel, ein eigenes Gebäude zu errichten, nicht vorhandensind, lässt sich mit freien Stationen (Unterbringung in Gasthäusern, beiLandleuten) oder mit Benutzung von andrer Seite geleiteter Genesungs-häuser viel erreichen. Diese Praxis befolgen die rheinländischenVereine, zuerst der Verein zur Verpflegung Genesender in Köln.Dieser wurde gegründet, um den Krankenkassen die Gelegenheit zuverschaffen, ihre Genesenden in zweckmässiger Weise unterzubringen.Er unterhält jetzt 7 Stationen, davon 5 tür Genesende, Benrath, Frauen-thal und Hehlern für Männer, Bensberg und Godesberg für Frauen(Wissen und Uckerath für Lungenkranke, siehe Abtheilung II, 2 im1. Bande dieses Werkes). Zwei oder drei Personen werden in einemZimmer untergebracht, gemeinsame Unterhaltungsräume sind vorhanden.Godesberg steht unter einem besonderen Curatorium und wendet seineFürsorge namentlich Lehrerinnen zu. In den anderen Stationen zahlenKrankenkassen 1,00 M., Vereinsmitglieder 1,50 M., fremde Privat-personen 2,00 M. Der Aufenthalt dauert 2 bis 4 Wochen. Dem Auf-nahmegesuche ist ein ärztliches Zeugniss darüber beizufügen, dass diebetr. krank gewesen und nunmehr wiederhergestellt sei, und dass derZustand jede Ansteckung und Belästigung dritter ausschliesse, auchkeiner besonderen Krankenpflege bedürfe. Nicht aufgenommenwerden: Alkoholiker, Fallsüchtige, Geistesgestörte und Geschlechts-kranke.

Die Beköstigung ist folgende: Erstes Frühstück: Kaffee oder YgLiterMilch mit Schwarzbrod und Weissbrod. Zweites Frühstück: Butterbrodmit Ei und Milch oder Bier. Mittagessen: Suppe, Gemüse und Kar-toffeln und Fleisch. Vesperbrod: wie erstes Frühstück. Abendessen:Suppe und Butterbrod mit Fleischaufschnitt und Bier oder warmeFleischspeise mit Kartoffeln und Salat nebst Bier oder Thee. Auch dieUebernahmc der Kosten für die Rückreise wird vom A r ereine geleistet.Als Aufnahmealter wird das Alter von 16 bis 65 Jahren festgesetzt.

Ueber die Fürsorge für genesende Arbeiter und Arbeite-rinnen von Seiten des bergischen Vereins für Gemeinwohl,Ortsgruppe Barmen im Jahr 1896 sagt der Bericht, das ganze Vor-gehen des Vereins bezeichnend (Gemeinwohl 10. Jahrgang 189798.No. 2):