Druckschrift 
1 (1899)
Entstehung
Seite
713
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Sonderanstalten und Fürsorge für Genesende. 713

Anstalt die Hausordnung kennen zu lernen. Die Münchener lautetwie folgt:

1. Die Aufrechterhaltung der häuslichen Ordnung ist drei Schwesterndes Franziskanerinnen-Ordens von Mallersdorf übertragen, welche die Füh-rung der Hauswirthschaft und die Verpflegung der Pfleglinge zu besorgenhaben.

2. Die Pfleglinge haben daher den Anordnungen der Genannten stetswillige Folge zu leisten und die schuldige Achtung zu erweisen.

3. Gegen Streit, Zank, liebloses Begegnen, Rohheit und Unverträg-lichkeit hat die Frau Oberin einzuschreiten.

4. Die Anordnungen des Hausarztes sind pünktlich zu befolgen undihm und den die Anstalt besuchenden Ausschussmitgiiedern achtungsvollen tgegenzukommen.

5. Tabakrauchen, Spielen um Geld, Trinken im Vereinslokale istverboten.

6. Die Pfleglinge dürfen die Zimmer der Anstalt nur mit den ihnenzur Benützung überlassenen Pantoffeln betreten und sind ihnen desshalbdie Mittel, sich ihrer beschmutzten Fussbekleidung ausserhalb derselbenzu entledigen, an die Hand gegeben.

7. Im Sommerhalbjahre vom 1. April bis letzten September wirdgegen 7 J /2 Uhr, im Winterhalbjahre gegen 8 Uhr, nachdem vorher diePfleglinge ihre Betten zu machen, sich zu waschen, kämmen und anzu-kleiden haben, das Frühstück genommen.

8. Das Mittagessen wird um 12 Uhr, das Abendessen in denSommermonaten um x / 2 7 Uhr, in den Wintermonaten um 6 Uhr ge-reicht.

9. Die Pfleglinge dürfen um 8 Uhr Vormittags und Nachmittagsum 1 Uhr ausgehen, müssen aber eine halbe Stunde vor dem Mittag-und Abendessen wieder in der Anstalt eintreffen.

10. In den Sommermonaten gehen die Pfleglinge längstens gegen9 Uhr, in den Wintermonaten längstens um 8 Uhr zu Bette.

11. Pfleglinge, welche sich der Hausordnung nicht fügen, werdennach 'Umständen sogleich aus der Anstalt entlassen.

12. Chronisch Leidende, welche, von einer acuten Steigerung ge-heilt, als Reconvalescenten vom Spitale in die Anstalt aufgenommenwerden, können trotz ihres fortbestehenden chronischen Leidens höchstens30 Tage in der Anstalt verbleiben.

13. Neu aufgenommene Reconvalescenten haben bei ihrem Eintrittin die Anstalt ihre bei sich tragenden Werthsachen, als: Geld, Uhren,Ringe etc. etc. der Frau Hausoberin zu übergeben, da ausserdem keineHaftung übernommen wird.

Eine Reconvalescenstation in Braunlage am Harz für Genesende(sobald sie einer ärztlichen Ueberwachung nicht mehr bedürfen) Blut-arme, körperlich Geschwächte, oder Ueberanstrengte aus denweniger bemittelten Ständen (Arbeiter, Handwerker, Unterbeamte etc.)hat der Krankenpflege-Verein Schönebeck an der Elbe errichtet.

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