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linge. Ausser den Frankfurter Ortskrankenkassen und dem Heiligen-Geisthospital, geben auch die Ortskassen aus der Nachbarschaft, sowiedie Betriebskrankenkasse der Höchster Farbwerke ihre Genesenden dahinab; ferner die Versicherungsanstalten zu Cassel und Darmstadt ihreschonungsbedürftigen und besserungsfähigen Invaliden.
Der tägliche Verpflegungssatz beträgt für Krankenkassen 1,50 M.,für Private 2 M. Unentgeltliche Pflege wird durch einige Fonds er-möglicht. Die Insassen entstammen dem Verzeichniss nach aus allenmöglichen Berufen, sie verlassen oft mit den Aeusserungen herzlicherDankbarkeit die Stätte. Das Haus nimmt nur Männer und Knaben auf,weibliche Genesende werden der Frankfurter „Maincur" zugewiesen.
Die Kosten für dpn Verein betrugen in den einzelnen Jahren proKopf 2,06 M., 1,84 M., 1,95 M., 2,68 M., 2,33 M., d. h. im Durch-schnitt 2,17 M., die Verpflegungskosten einschliesslich des Personals1,58 M., 1,63 M., 1,03 M., 1,13 M., 1,14 M. d. h. im Durchschnitt1,30 M.; es scheint sich in den letzten Jahren infolge voller Besetzungund gesammelter Erfahrungen eine gewisse Norm herausgebildet zuhaben. — Im ersten Bericht finden sich 764,82 M. für 8498 FlaschenBier verzeichnet, dagegen nur 1216,44 M. für 7609 Liter Milch. Hoffent-lich hat sich das Verhältniss, den richtigen modernen Anschauungenüber den Werth alkoholischer Getränke Rechnung tragend, geändert.
Die Dauer des Aufenthalts beträgt gewöhnlich 3—4 Wochen; inden ersten 6 Jahren sind fast 2000 Genesende mit etwa 50000 Ver-pflegungstagen daselbst gewesen, eine Zahlenangabe, welche den Segensolcher Anstalten klar machen kann.
In München hat seit 33 Jahren der Reconvalescenten-Unter-stützungs-Verein ein eigenes Haus (Baumstrasse 16), in welchemsowohl 20 arme, als auch in einem besonderen „Pensionat" zahlendeGenesende, ferner Angehörige von Berufsgenossenschaften aufgenommenwerden; eine bestimmte Anzahl Betten steht dem Magistrate zur Ver-fügung. Die Führung der Hauswirthschaft hat durch besonderen Con-tract der „Orden der armen Franziskanerinnen in Mallersdorf" über-nommen. Die Verpflegung ist folgendermaassen festgesetzt: I. Gewöhn-liche Kost: Morgens: Kaffee 1 / i Liter mit Mundsemmel und 15 g Zuckeroder Milch 1 / i Liter mit Mundsemmel; Vormittags 10 Uhr: nach Be-dürfniss einen Teller Fleischsuppe; Mittags 12 Uhr: 1 / 2 Liter Suppe, intäglicher Abwechslung, 200 g Rindfleisch, gesotten und beinlos, 1 / 2 LiterGemüse in täglicher Abwechslung, Brot zu 3 Pfg., 1 / 2 Liter Bier fürMänner, 1 / i Liter Bier für Weiber; Nachmittags 3 Uhr: nach BedürfnissBrot mit Butter oder etwas Obst; Abends: V4 Liter Suppe, in täglicherAbwechslung, 180 g Kalbsbraten, beinlos mit Salat, 1 Stück Brot zu3 Pfg. und Y2 Liter Bier. II. Ausserordentliche Kost: Am Neujahrs-tage, Ostern, Pfingsten und Weihnachtstag hat neben der gewöhnlichenKost Mittags jeder Pflegling zur Suppe 1 Paar Bratwürste, am Kirch-weihsonntag 2 Kirchweihnudeln zu erhalten.
Es dürfte nicht uninteressant sein, wenigstens von einer solchen