Sonderlu-ankenanstalten und Fürsorge für Krüppel. 691
In den ersten 50 Jahren des Bestehens der Anstalt (1832—1893)wurden 567 Kinder — 434 Knaben und 133 Mädchen erzogen undausgebildet, welche sich bis auf einen verschwindend kleinen Theil späterselbst ernähren konnten.. Lediglich 8 pCt. der Entlassenen sind, wieexacte Nachforschung ergab, späterhin wieder der Armenpflege anheim-gefallen.
Die Frecpienz war weiterhin:im Schuljahre 1894/95 42 Knaben 38 Mädchen zusammen 80 Pfleglinge1895/96 42 „ 36 „ „ 78
„ 1896/97 43 „ 36 „ „ 79
Bemerkt sei noch, dass zwar die Unterhaltung auf Kosten des Staatesgeschieht, doch können und dürfen auch Pfleglinge auf eigene Kostenaufgenommen werden. Die Aufnahme findet zwischen dem 11. und14. Lebensjahr statt bei Kindern, welche sich in einem solchen Zustandeder Krüppelhaftigkeit befinden, dass ihnen nach, beendeter Werktags-schulpflicht der sofortige Eintritt in die Lehre bei Gewerbsleuten nichtwohl möglich ist. — Hierbei wird erfordert, dass die Aufzunehmendennicht blödsinnig, noch mit ansteckenden oder eine chirurgische Operationerfordernden Leiden behaftet, und dass dieselben gehörig geimpft sind,ferner dass sie des Sehvermögens und Gehörs nicht entbehren.
Der Nachweis über die vorstehenden Erfordernisse hat durch dieVorlage der Geburts-, Schulcntlassungs-, Impf- und Vermögens-Zeug-nisse, dann des Heimathscheines und ein . die geistige und körperlicheBeschaffenheit erschöpfend würdigendes Zengniss des betreffenden Ge-richtsarztes zu geschehen.
Die Dauer des Aufenthaltes in der Anstalt bleibt in der Regel aufdrei Jahre festgesetzt, doch kann dieselben in besonderen Fällen verlängert,oder bei einer schnelleren geistigen und leiblichen Entwicklung verringertwerden.
Die Verleihung der aus Kreisfonds dotirten Freiplätze findet nur - ansolche krüppelhafte Kinder statt, welche dem betreffenden Regierungs-bezirke durch die Heimath angehören. Für jede solche Stelle ist alljähr-lich 'ein Zuschuss von 360 Mark aus Kreisfonds zu leisten.
Für einen zahlenden Zögling sind alljährlich 360 Mark mittelsthalbjähriger Vorausbezahlung an die Anstalt zu entrichten, ausserdemjährlich 36 Mark Kleidungsbeitrag und ein Schulgeld von monatlich10 Mark, welches jedoch mit Rücksicht auf die obwaltenden Verhält-nisse bis zur Hälfte ermässigt werden kann.
Lange Zeit blieb die Anstalt Bayerns vereinzelt. Im Jahre 1879— 47 Jahre später — wurde in Württemberg durch private Wohl-thätigkeit eine Anstalt gegründet, welche ähnliche Zwecke verfolgtund einen ähnlichen Entwicklungsgang genommen hat, obwohl ihr Grün-der von anderen Gesichtspunkten ausging. Es ist dies die A. H. Wer-ner'sche Kinderheilanstalt in Ludwigsburg mit ihren Zweig-anstalten, dem Asyl für schwächliche und krüppelhafte Mädchen, dasMaria Martha-Stift in Ludwigsburg (eröffnet 1879) und dem für ge-