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1 (1899)
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677
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Sonderlaankenanstalten und Fürsorge für Taubstumme. 677

ihnen aus Besorgniss der Eltern unzugänglich, besonders wenn sieärmeren Familien angehören, ja, es sind mir Fälle bekannt, dass taub-stumme Kinder bis zu ihrer Einschulung Tag für Tag in der elterlichenWohnung eingeschlossen blieben, weil die Eltern während dieser Zeitzur Arbeit gehen mussten. Wie diese Kinder zur Schule kommen, dasweiss jeder Taubstummenlehrer:Verwahrlost an Geist und Leib werdensie uns zugeführt. Ueber die körperliche Unbeholfenheit unserer kleinenTaubstummen könnte ich Wunderbares erzählen; in Folge ihrer Isolirungund Zurücksetzung bei Handreichungen in und ausser dem Hause, weilihr Gehörmangel den Verkehr und die Verständigung erschwert, wirdbei diesen armen Kindern in der Regel diejenige Gewandheit und Leichtig-keit in den Bewegungen vermisst, die gleichaltrigen hörenden Kindernfast immer eigen ist." (Albert Gutzmann.)

Es ist bekannt, dass die Sterblichkeit unter Taubstummen grösserist als unter den Vollsinnigen, wenngleich Hartmann die erhöhte Sterb-lickeit nur bei den nicht ausgebildeten Taubstummen zugiebt und dieUrsache in den erschwerten Lebensbedingungen findet, unter denen diesestehen. Thatsache ist, dass Lungenschwindsucht sich ausserordentlichhäufig gerade unter Taubstummen findet. Die gegentheiligen Ansichten,die in neuerer Zeit besonders Lemcke angeführt hat, sind, obgleich sieauf Grund statistischen Materials gewonnen wurden, doch nicht genügendfundirt, da dieses statistische Material zur ßeurtheilung derartiger Fragenzu klein ist. Jedenfalls kann es nach dem Gesagten gar keinem Zweifelunterliegen, dass die Taubstummen in körperlicher Beziehung einer be-sonderen Ausbildung und Pflege bedürfen. Es ist deswegen das Turnenin Taubstummenanstalten ganz besonders zu bevorzugen.

Ein weiterer Punkt, auf den wir besonders aufmerksam machenmüssen, ist der, dass bei einer grossen Anzahl von Taubstummen nocheine Reihe von körperlichen Fehlern, besonders in Bezug auf das Gehör-organ, vorhanden sind, die einer ärztlichen Behandlung dringend ' be-dürfen. Es ist deswegen eine einfache Notwendigkeit, dass, wenn manschon die Schulärzte im Allgemeinen nicht will, doch wenigstens anTaubstummenanstalten Ohrenärzte dauernd angestellt würden. Währendbei Blindenanstalten schon längst die ärztliche constante Hilfe in An-spruch genommen worden ist, obgleich bekanntlich dabei der Erfolg keinall zu grosser sein kann, hat man sich bei den Taubstummenanstaltenbis jetzt stets ablehnend verhalten, ja, bis vor einem Jahre war dieRegierung sogar auf dem Standpunkte, dass sie der Kurpfuscherei vonSeiten der Taubstummenlehrer dadurch direct Vorschub leistete, dasssie bei der Vorsteherprüfung von den seminaristisch gebildeten LehrernKenntnisse in der Ohren-Heilkunde verlangte und diese Prüfung eben-falls durch einen seminaristisch gebildeten Examinator ausführen iiess!Es ist Thatsache, dass die meisten der medicinischen Fachausdrückeweder von dem Examinator noch von dem Examinanden verstandenwurden. Nun ist allerdings diese seltsame Bestimmung seit einem Jahregefallen, dagegen ist die Schlussfolgerung, dass nun Ohrenärzte an den