Sonderkrankenanstalten und Fürsorge für Taubstumme. 671
Quartales im ersten Schuljahre ein Lesebuch in die Hand gegebenwerden kann.
Das Verständniss ist überall angemessen und hinreichend unter Be-nutzung möglichst von wirklichen Gegenständen oder von Modellen undBildern zu ermitteln.
An das Lesen schliesst sich eine mündliche Besprechung, die inder Regel Satz für Satz erfolgt und dem Schüler Stoff und Form zueigen macht, sowie schriftliche Arbeiten, die jedoch von den eigent-lichen Aufsatzübungen zu unterscheiden sind. Der Anschauungsunterrichtwird dem Unterrichte in Lesen und Sprache stets helfend zur Seite zustehen haben.
Konsequent ist darauf zu halten, dass die Laute und Wörter deut-lich gesprochen und richtig verbunden, die zu lesenden Sätzchen im Zu-sammenhange gesprochen werden und die Betonung in Silben und Wörterndeutlich hervortrete.
Auf der Oberstufe gewinnt der Unterricht eine grössere Mannig-faltigkeit dadurch, dass dem Schüler an Stelle des nur für den Taub-stummenunterricht berechneten Lesebuches für Taubstummenanstalten eineinfach gehaltenes Volksschullesebuch in die Hand gegeben, sowie vonZeit zu Zeit das Localblatt gelesen wird.
Zur Privatleetüre sind die Zöglinge der Oberclasse anzuregen. Zudem Zwecke ist eine Schülerbibliothek anzulegen, aus welcher in einembestimmten Turnus Bücher ausgeliehen werden, lieber die Leetüre istzu bestimmten Zeiten Controle zu führen, die Kinder haben mündlichoder, soweit es angeht, schriftlich über das Gelesene zu referiren. Wassie aber während des Lesens nicht verstanden haben, tragen sie in einbesonderes Buch ein. Der Unterricht in Lesen und Sprache beginnt,wie bereits bemerkt, spätestens mit Beginn des vierten Quartals desersten Schuljahres und wird durch alle Olassen in wöchentlich vierStunden ertheilt.
4. Freier Sprachunterricht.
■Die freien Sprachübungen verfolgen den Zweck, dem Schüler allerleiPhrasen des gewöhnlichen Verkehrs mit anderen Menschen, welche derVollsinnige durch den Umgang lernt, durch Unterricht anzueignen. Dasie sich mittelbar an das Bedürfniss anschliessen, so kann zunächst auchnicht Rücksicht darauf genommen werden, ob die gegebene Form vondem Schüler verstanden wird oder nicht, Hauptsache wird immer diegelegentliche Anwendung bleiben.
Gerade der freie Sprachunterricht ist wegen der sofortigen unddauernden Anwendbarkeit seines Lehrstoffes mehr als der grammatischegeeignet, dem Taubstummen unsere Sprache bald zu eigener unmittel-barer Ausdrucksform zu machen und für seine gesammte Sprachbildungzu wirken. Auf ihn ist darum für die Dauer der ganzen Schulzeit eingrosses Gewicht zu legen.
Eine systematische Folge der vorzunehmenden Uebungen wird kaum