670 H. Gutzmann,
Schüler versäumt werden. Nach der Schulzeit vermag ein Taubstummerwohl im Verkehre mit anderen an Geistesbildung und Absehfertigkeitzu gewinnen, nicht aber die Unvollkommenheiten seiner Lautsprache zucorrigiren.
Der Artikulationsunterricht wird in wöchentlich 16 Stunden ertheilt.
2. Anschauungsunterricht.
Der Anschauungsunterricht hat den Zweck, den taubstummen Schülermit Vorstellungen und Kenntnissen zu bereichern, zum Denken anzu-regen, an Festhalten seiner Aufmerksamkeit auf einen Gegenstand zugewöhnen, ihn im Gebrauche der ihm bekannten Sprachformen zu übenund denselben zu erweitern, zum freien Sprechen zu veranlassen, sowieStoff zu schriftlichen Arbeiten herbeizuschaffen. Er ist zunächst nur einvorbereitender, der mit dem Artikulationsunterrichte Hand in Hand gehtund nur in einem einfachen Benennen der Gegenstände und ihrer her-vorragenden Erscheinungen besteht. Erst mit dem letzten Vierteljahre,unter günstigen Verhältnissen auch wohl früher, beginnt in besonderenStunden der eigentliche Anschauungsunterricht. Den Stoff dazu bietetfür die ersten vier Schuljahre die Heimathskunde.
Der Unterricht ist zuerst möglichst an wirkliche Gegenstände, erst.später auch an Modelle und Bilder anzuschliessen.
Wenn auch Sachkenntniss eine Hauptsache ist, so darf darüber dochnie die lautrichtige und deutliche Bezeichnung der Gegenstände vernach-lässigt werden.
An Stelle des Anschauungsunterrichtes tritt vom fünften Schuljahreab der Unterricht in der Weltkunde.
Der Anschauungsunterricht wird vom Beginne des vierten Schul-jahres in wöchentlich vier Stunden ertheilt.
3. Lesen und Sprache.
Mehr oder weniger wird der nach vollendeter Ausbildung aus derTaubstummenanstalt entlassene Taubstumme eine isolirte Stellung unterseinen Mitmenschen behalten. Nur zu leicht kommt er so in die Gefahr,den unter besonderen Mühen und Kosten erlangten höheren oder niederenGrad seiner Bildung nach und nach wieder zu verlieren und zum Theilin sein früheres geistiges Elend zurück zu versinken. Vor solchem Un-glücke kann er nur bewahrt werden, wenn die Anstalt ihn befähigt,durch Lesen von Büchern, Zeitungen und anderen Schriften seinen vor-handenen Sprachschatz zu erhalten, zu befestigen und zu erweitern.Diese Aufgabe wird gelöst durch den Unterricht in Lesen und Sprache.Die Anstalt hat daher darauf zu achten, den Schüler in die deutscheund lateinische Druckschrift einzuführen und ihm im Lesen Geläufigkeitund Gewandtheit anzueignen. Vorbereitet ist der Unterricht insofern,als die Schüler schon sowohl während des Artikulationsunterrichtes Ge-schriebenes lesen lernen, als auch mit den Druckbuchstaben bekannt ge-macht werden, so dass dem Schüler spätestens mit Beginn des vierten