Druckschrift 
1 (1899)
Entstehung
Seite
668
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668 H. Gutzmann,

sinniger Kinder ist dagegen ein unter ganz besonderen Bedingungen ein-tretendes ausserordentliches Bedürfniss, auf dessen Befriedigung die hin-sichtlich des Unterrichtes im Allgemeinen bestehenden Bestimmungenschon um des willen nicht unbedingte Anwendung finden können, weildie hierfür vorhandenen Anstalten der Natur der Sache nach nicht insolcher Art und Zahl vorhanden sind, dass ein Zwang oder eine Nöthi-gung zur Benutzung derselben ohne wesentliche Eingriffe in Familien-verhältnisse stattfinden könnte".

Im Wesentlichen ist dies der Standpunkt der preussischen Regierungauch bis auf die heutige Zeit geblieben, und wenn jetzt auch eine ge-nügende Anzahl von Anstalten wohl vorhanden ist, dass sämmtlichetaubstummen Kinder unterrichtlich ausgebildet werden könnten, so bleibendoch die ausgeführten Schwierigkeiten zur Einführung des Schulzwangesfür taubstumme Kinder nach wie vor bestehen.

Wenn wir nun auf die eigentliche Thätigkeit der Taubstummenan-stalten noch mit wenigen Worten eingehen, so wollen wir ganz kurz imAnschluss an einen Lehrplan der Taubstummenanstalten der ProvinzSachsen das anführen, was dort über den Sprachunterricht bei Taub-stummen gesagt wird:

Sprachunterricht.

Der Sprachunterricht ist der wichtigste Unterricht in der Taub-stummenanstalt. Soll der Taubstumme zum Umgänge mit Vollsinnigcnbefähigt werden, so ist es nöthig, ihm die Lautsprache zu geben. Dazugehört, dass er in den Stand gesetzt werde, sich nicht nur mündlichund schriftlich anderen verständlich zu machen, sondern auch Gesprochenesvom Munde anderer Personen abzulesen, sowie durch Leetüre zur Fort-bildung fähig zu sein. Es wird deshalb nothwendig sein, dass dem ge-sammten Sprachunterrichte die meiste Zeit und die grösste Sorgfalt zu-gewendet wird.

Die erste Hälfte der Schulzeit von acht Jahren braucht der Zöglingzur Erlernung der Elementarsprache, wie sie jedes vollsinnige Kind mitin die Schule bringt. Erst in der zweiten Hälfte wird er soweit diesüberhaupt erreichbar ist in das Verständniss und die Anwendung-schwierigerer Sprachformen einzuführen sein.

Am Ziele des Sprachunterrichtes soll der Taubstumme dahin ge-langt sein,

1. dass er sich über die Dinge seines Lebenskreises und über alles,was sich in demselben ereignet, auch über innere Zustände, Beob-achtungen, Erfahrungen, Erlebnisse u. s. w., wenn auch nicht frei vonFehlern, so doch für andere verständlich, mündlich und schriftlich aus-drücken und demnach auch einen geordneten Aufsatz über bekannteGegenstände anfertigen kann,

2. dass er im Stande ist, mündliche und schriftliche Mittheilungen