652 P. Silex,
Das erste wurde in Kiel 1883 errichtet, fast alle preussischen Blinden-anstalten folgten in kürzester Zeit. Indern die Mädchen von ihrerBildungsanstalt Arbeitsaufträge beziehen, haben sie einen gesichertenVerdienst und können ohne Sorgen in die Zukunft blicken. Die ersteAusbildung erfolgt in derselben Weise wie bei den Knaben.
Bei dem Oapitel „Mädchenversorgung'" ist es wohl gestattet, überdas Heirathen zu sprechen, über das natürlich keine Bestimmungenbestehen.
Wir sind der Meinung — und lassen uns durch event. Mittheilungenvon einem glücklichen Familienleben darin nicht beirren —, dass früh-zeitig Erblindete überhaupt nicht heirathen sollen. Wie soll das blindeWeib die Pflichten einer Mutter und die des Hauswesens erfüllen? Istdas Mädchen reich, so finden sich recht oft sehende Männer, die esheirathen, aber dies sind entweder unklare Schwärmer oder käuflicheCreaturen.
Zu einem blinden, gebildeten reichen Manne kann unter Umständenein armes Mädchen von grosser Herzensgute wahre Zuneigung habenund ein dauerndes eheliches Glück ist zwar möglich, aber sehr unwahr-scheinlich, da die Frau in ihm bald das Haupt der Familie und denBeschützer vermissen wird. Begüterte Mädchen werden dem armenund dem reichen blinden Manne nur in einer leichtsinnigen Stunde zumGelöbniss am Altare folgen. Dass die Ehen mit wohlhabenden Männern,die in späteren Jahren erblindeten und dann heiratheten, oft ganz zu-friedenstellende sind, hat man bisweilen zu beobachten Gelegenheit. Einin späteren Jahren erblindetes Mädchen, gleichgiltig, ob es arm oderreich ist, soll aus den oben angeführten Gründen niemals heirathen.Die Heirath zwischen einem blinden Manne und einem blinden Mädchenist wegen der Hilflosigkeit beider verwerflich.
Während für blinde Kinder und frühzeitig Erblindete in vieler Be-ziehung ausreichend und gut gesorgt wird, ist es noch recht schlechtmit der Fürsorge Späterblindeter in unseren deutschen Landen bestellt.Im Allgemeinen sind sie auf das Armengeld angewiesen. Dass es einemblinden Manne ohne Familienanhang, der monatlich in Berlin z. B.9—18 Mk. erhält, hier in der Grossstadt recht schlecht ergeht, ist ohneweiteres klar. Noch schlimmer ist es, wenn ein Familienvater betroffenist. Wie oft haben sich Männer, deren Erblindung auf nichts anderesals die Strapazen des letzten Krieges zurückgeführt werden konnte, mitmeinen Attesten vergeblich an die Vereine und Behörden gewandt! Derablehnende Bescheid basirte immer darauf, dass ein directer Zusammen-hang exaet nicht nachzuweisen war. Stehen die Erblindeten noch imJünglings- oder ersten Mannesalter, so sollten die Angehörigen ver-suchen, sie in den Beschäftigungsanstalten, d. h. in den Arbeitsabthei-lungen der Blindenanstalten unterzubringen. Hier werden sie in einigenJahren immer eine leidliche, gewinnbringende Ausbildung erlangen. DieDresdener Anstalt hat besondere Abtheilungen für später erblindetemännliche und weibliche Personen. Hierher gehört neben anderen auch