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1 (1899)
Entstehung
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651
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Sondeiirankenanstalten und Fürsorge für Blinde. 651

schafft hier gewöhnlich derart, dass er seine Arbeiten an die Anstalt,welche die Rohstoffe liefert und sich natürlich den Preis derselben ab-zieht, zu einer bestimmten Höhe verkauft. Alle acht oder vierzehn Tagewird ihm das Geld pünktlich ausbezahlt. Reicht dies zur Bestreitungdes Lebensunterhaltes nicht aus, so tritt die Anstalt oder ein Verein,so lange Geld vorhanden ist, unterstützend ein. In Ostpreussen decktdie Provinz das Deficit. Offene Werkstätten für männliche Arbeiter be-sitzten die Anstalten in Düren, Königsberg, Barby und Berlin, letztereauch für weibliche Blinde. Kiel hat eigene Häuser, in denen mehrereBlinde wohnen und arbeiten, in Apenrade, Eiderstädt, Keltinghusen undViola. Die Blinden schätzen die Einrichtung der Werkstätten sehr hoch.Einmal gewährt sie ihnen eine leidlich sorgenfreie Existenz, dann abergiebt sie ihnen die Möglichkeit, im Kreise einer Familie zu leben, unddas ist ihnen lieb, da sie mehr noch als andere Menschen ein Verlangennach Familienanschluss haben. Das Kasernenleben ist ihnen in späterenJahren ein höchst lästiger Zwang.

3. Die Bildung von Arbeitsstätten für solche, die in der Anstaltein Heim haben, es sind dies die sogen. Arbeitsanstalten. In Steglitzz. B. haben wir eine solche. Sie kommen namentlich den jüngerenBlinden zu Gute, die in der TJnterrichtsanstalt einen guten Grund ge-legt, eine individuelle Befestigung und Vervollkommnung des Ge-lernten aber geAvissermaassen in der Stellung von Gesellen noch nöthighaben.

4. Den Bau von Versorgungsanstalten (Bildungsasyle), einmal füreinzelne in der Gesellschaft völlig hilflos dastehende erwachsene Blinde,dann für solche, die nur ein minimalstes Arbeitspensum zu bewältigenvermögen und drittens für alte und invalide Gewordene.

Der stattliche Neubau, der Blindenanstalt zu Frankfurt a. M. hatRaum, seine Entlassenen derart zu sammeln, dass das Haus für dieeinen bleibendes Heim, für die anderen offene Werkstatt und für diedritten endlich, die Arbeitsunfähigen, ein Alters- und Versorgungs-haus wird.

Auf die Dauer sich ungebührlich Benehmende kommen am bestenwohl auf die Pileglingsabtheilungen der Landarmenanstalt, der auch beiFehlen einer Versorgungsanstalt die Arbeitsunfähigen zu überweisen sind,doch ist dies nur dann zu rathen, wenn Mittel zu anderweitiger Unter-bringung fehlen. Die Dresdener Anstalt hat noch eine Filiale für scfnvachbegabte blinde Kinder.

Wie für die Männer, so ist auch für die Mädchen gesorgt. Dieblinden Mädchen sehnen sich noch mehr als erstere nach Gemeinschaftund nach mitfühlenden Herzen, die die Sorge und Freude mit ihnentheilen. Im Kreise humaner Familien werden sie sich daher recht wohlfühlen. Da aber nur wenige Familien sich zur Aufnahme von Blindenbereit finden, ist man darauf bedacht gewesen, den Mädchen einedauernde Heimath in der Nähe der Blindenanstalten mit möglichst per-sönlicher Freiheit durch Gründung der sogen. Mädchenheime zu geben.