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1 (1899)
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650
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650 P. Silex,

theilung des Unterrichtes finden würde. Es dürfte sich vielleicht ein-mal verlohnen, dass Eltern, die im Besitze des Armenrechtes sind, unddenen die Commune den Beistand versagt, den Weg der Klage be-schreiten.

Die aufgenommenen Kinder erhalten den in mehrclassigen Volks-schulen üblichen Unterricht. Lehrgegenstände sind: Religion, deutscheSprache, Rechnen, Lesen (auf die Methode kann hier nicht eingegangenwerden), Schreiben, Raumlehre, Geometrie, Geschichte, Geographie,Naturgeschichte, Naturlehre, Gesang, Turnen, Handarbeit und Musik.

Diejenigen Zöglinge, welche den Schulcur'sus absolvirt haben, tretennach ihrer Confirmation in die Arbeitsabtheilung ein und werden dortnach Maassgabe ihrer Befähigung für einen Handwerksbetrieb ausgebildet.Gelehrt werden hauptsächlich: Seilerei, Korbmacherei, ßürstenraacherei,Rohrscsselflechterei, alle möglichen Flocht- und Stickarbeiten, Raffia-arbeiten, Häkelei und Maschinennähen. Unterhaltungsmusik wird überallgetrieben. x\ls Erwerbscmelle wird dieselbe, und dies mit Recht, nurden wirklich Begabten zugänglich gemacht, denn der Besitz nur geringermusikalischer Kenntnisse führt später gar oft zur Bettelei.

Nach einer Lehrzeit bis etwa zum 18. oder 20. Lebensjahre sindder erworbene Wissensschatz und das technische Können meist derartig,dass die jungen Leute mit dem Gefühl der Sicherheit, etwas verdienenzu können, ins Leben treten. Werden die Zöglinge zu früh entlassen,etwa schon mit 15 Jahren, wie es an mehreren Anstalten geschieht, soist bei der ungenügenden sittlichen und intellectueilen Bildung nurselten auf ein gutes Fortkommen zu rechnen. Aber auch bei vorzüg-licher Ausbildung kommt es häufig vor, dass viele entlassene Blinde,selbstverständlich unter Berücksichtigung geringer Ansprüche an dasLeben, nicht dem Ooncurrenzkampf mit den Sehenden gewachsen sind,dass sie ohnmächtig zusammensinken und in der Verzweifelung der imAllgemeinen einträglicheren Bettelei sich zuwenden. Einzelne allerdingskommen so weit, dass sie vollständig einer Unterstützung entbehrenkönnen. Eür die Schwachen muss weiter gesorgt werden, und es thundies die Anstalten für sich allein oder mit Beistand eines Fürsorgevereins,dessen Geschäftsführer der Anstaltsdirector sein soll.

Die dargebrachte Hilfe äussert sich verschieden. AVir finden:

1. Eine Ausrüstung mit Arbeitsgeräthen und Rohstoffen, Aufsuchungeines geeigneten Wohnortes, Vermittelung billiger und guter Arbeits-stoffe, von Arbeitsgelegenheit und des Absatzes der Waaren, Gewährungvon Credit, Abnehmen der Arbeiten in ein Waarenlager, Unterstützungin Krankheits- und Nothfällen.

2. Die Beschaffung gemeinschaftlicher Werkstätten, namentlich fürmännliche Arbeiter in grösseren Städten, Blindenbeschäftigungsanstalten.Die Blinden kommen früh zur Werkstatt und arbeiten bis in den Nach-mittag hinein. In Amsterdam erhalten sie gratis Kaffee und öftersauch Mittagessen. Es bringt das gemeinsame Arbeiten, was wohl nichtweiter ausgeführt zu werden braucht, pekuniäre Vortheile. Der Blinde