Druckschrift 
1 (1899)
Entstehung
Seite
648
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648 P. Silex,

Es besteht ein Aufnahmeregulativ, - das sich als Beilage zur Bekannt-machung vom 18. November 1891 im Jahrgang 1891 des Gesetzes- undVerordnungsblattes für das Königreich Sachen pag. 112 befindet. DieHöhe des jährlichen Yerpflegungszusatzes ist verschieden, je nachdemder Aufzunehmende ein Sachse (M. 288) oder ein Nichtsachse (M. 864),ein Gemeinde- (M. 144) oder Landarmer (M. 288) ist. Bei allen Un-bemittelten hat der Ortsarmenverband die Zahlung der Kosten zu garan-tiren. Das Ministerium kann Ermässigungen gewähren. Im Ganzen ver-ausgabt dieser Staat etwa M. 130,000 für sein Blindenerziehungswesen.Vom 6.12. Lebensjahr leben die Kinder hier in einer Vorschule derBlindenanstalt, eine Einrichtung, welche die grösste Beachtung verdientund, vielleicht in der unten zu erörterten Form, zur Nachahmung em-pfohlen wird.

Es ist eine bekannte Thatsache, dass blinde Kinder in den erstenLebensjahren von ihren Müttern verhätschelt werden, dass dann aber,wenn die Last mehr und mehr gefühlt wird, dies nachlässt und durchVernachlässigung eine körperliche, geistige und moralische Verwahrlosungbei ihnen häufig Platz greift. Dem können am besten solche Vorschulenabhelfen, die den Kindern schon etwa vom dritten Jahre an Aufnahmegewähren sollten. Zweckmässig behalten sie dieselben dann bis zumachten oder neunten Jahre, d. h. bis zum Besuch der Blindenanstalt.Die ersten Anfänge des Elementarschulunterrichts, Denk- und Gedächtniss-übungen, Turnen, Gesang, Uebung in leichteren Handarbeiten sind imVerein mit der Erziehung zur Religiosität, Sitte und Anstand die Auf-gaben dieser Schulen. Gut dürfte es sein eine äussere örtliche undeine innere organische Verbindung mit der Hauptanstalt herzustellen,denn dies hat den Nutzen, dass abgesehen von der Verminderung derVerwaltungskosten, die kleinen Zöglinge später nicht erst in fremde Ver-hältnisse kommen. Alle Anstalten, die Schüler schon im Alter von sechsJahren aufnehmen, haben, da der eigentliche Schulunterricht erst imAlter von etwa zehn Jahren beginnt, gewissermaassen eine Vorschule.Dadurch dass sie die unterste Glasse in eine vorbereitende und einevorbereitete theilen, trennen sie die durch Alter und Kenntnisse weitauseinander gehenden Elemente. Vorschulen haben wir unter anderem inHubertusburg in Sachsen, in Rössing bei Hannover, in Ober-Döbling(Nieder-Oesterreich) in Worcester und in Kopenhagen.

Bemerkenswerth ist die Vorschule in Bernekorn in Holland, dieKinder im Alter von 23 Jahren aufnimmt und bis zum achten Jahreerzieht. Hier ist also armen Blinden die Möglichkeit gegeben, sichnaturgemäss zu entwickeln und die körperlichen und geistigen Fähigkeitenzu wecken und zu fördern, wodurch die Zahl der bildungsunfähigen umein Beträchtliches vermindert wird. Auf Wunsch giebt diese Anstalt anEltern genaue Anweisung betreffs Wartung und Pflege des Kindes. DieSpielbeschäftigung steht zuerst obenan, beim Uebertritt in die Blinden-schule können die Kleinen aber gewöhnlich schon lesen und schreiben.Dass durch solch eine Einrichtung, die in Deutschland meines Wissens