Sonderkrankenanstalten und Fürsorge für Blinde. 647
Es besteht also leider kein Zwang zum Besuch der Blindenanstalt.
Kinder wohlhabender Eltern werden mit einigem Nutzen die Schuleder Vollsinnigen benutzen. Sie können zur Schule geführt werden undzu Haus kann man Zeit und Mühe auf die Wiederholung und Einübungdes Vorgetragenen verwenden. Bei Armen treffen diese Bedingungennicht zu. Indessen es ist nicht zu leugnen, dass auch diese in den ge-wöhnlichen Schulen an Denkübungen, Religion, biblischer und allgemeinerGeschichte, deutscher Sprache, Kopfrechnen, Naturerzählungen und Sing-übungen bei ausgezeichnetem Willen des Lehrers sich nicht ganz ohneVortheil betheiligen können. Im Ganzen ist dies aber nur Theorie,praktisch kommt selten etwas dabei heraus. Bei späterem Besuch einerBlindenschule haben die in der Volksschule Vorgebildeten bisweilen dasvoraus, dass sie an Ruhe, Ordnung und Aufmerksamkeit gewöhnt sind,für das Leben aber, auch wenn sie bis zum 16. Jahre bleiben, bringensie aus der Schule nichts mit, sie haben streng genommen nichts ge-lernt, können später nichts verdienen und sind auf Bettelei und Almosenangewiesen.
Im Interesse der Blinden liegt es also, dass ein Zwang zum Be-suche der Anstalten ausgeübt würde. Doch dem steht vorläufig nochdie zu geringe Zahl der Institute gegenüber. Berechnungen ergaben mir,dass etwa der 7. Thcü der Blinden im unterrichtsfähigen Alter steht.Das wären für Deutschland ca. 5500. Alle Erziehungsanstalten zu-sammen aber fassen höchstens 2200. Daraus folgt, dass eine er-schreckend grosse Anzahl keine genügende Ausbildung erhält, und dasses die Pflicht des Staates und der Nächstenliebe ist, weiter helfend ein-zugreifen. Belgien und die Schweiz übertreffen uns in dieser Richtung,in anderen Ländern sieht es traurig aus. In Russland sind ungefährnur 500 Kinder in 18 Anstalten untergebracht, in Spanien etwa 350, inItalien etwa 450, in der westlichen Hälfte von Oesterreich nur ungefähr300 von den 1000 Schulpflichtigen.
Der Nachtheil des Mangels an Schulen wurde durch Zehender'sUmfrage in Mecklenburg besonders klar dargelegt. Er fand, dass dieHälfte aller (423) Blinden dieses Landes arbeits- und erwerbsunfähigwar. Die nicht ausreichende Grösse der Anstalt und das Fehlen einesAnstalts- und Bildungszwanges dürften ursächlich in Betracht kommen.In letzter Zeit ist es besser geworden. In Württemberg sind von etwa150 Blinden in bildungsfähigem Alter nur die Hälfte in Anstalten unter-gebracht.
Der einzige deutsche Staat, der unser Desiderat erfüllt, ist Sachsen.Hier müssen die Blinden, wofern ihre Angehörigen nicht den Nachweiserbringen können, dass sie eine ihrem Zustande entsprechende Aus-bildung erhalten — und das kann nur von vorgebildeten Blindenlehrerngeschehen — der Königlichen Sächsischen Blindenanstalt zu Dresdenmit ihren Aussenabtheilungen zu Moritzburg und Königswertha oder derAnstalt zu Leipzig nach vollendetem 6. Lebensjahre zugeführt werden.
Handbuch der Krankenversorgung u. Krankenpflege. I. Bd. ^2