Sonderkrankenanstalien und Fürsorge für Kinder. 617
Belgien ist die Sterblichkeit gering. Bei uns ist die Ursache die grosseGleichgültigkeit gegen die Säuglinge. Vielleicht steht sie hier im Zu-sammenhang mit der hohen Geburtsziffer — aber in England und inSchweden scheint trotz zahlreicher Geburten weniger Indolenz zu herrschenals bei uns.
Allerdings muss man anerkennen, dass wenigstens von berufenerärztlicher Seite bei uns dieser Frage jetzt volle Aufmerksamkeit zuge-wandt wird, und es ist wohl derartigen Bemühungen zu danken, dassz. B. in Berlin die Säuglingssterblichkeit von 28,5 pCt. in den Jahren1882 bis 1884 auf 24,7 pCt. im Jahre 1893 zurückgegangen ist trotzzunehmender Bevölkerungszahl.
Wir sehen, die Säuglingssterblichkeit ist da niedrig, avo dem Säug-ling eine gute Pflege zu Tlieil wird, sie ist dort erschreckend (zwei bisdreimal so hoch), wo Gleichgiltigkeit des Einzelnen wie der Gemeindenresp. des Staates besteht. Diese Gleichgiltigkeit der Einzelnen entspringtvielfach der höheren Zahl von Geburten in dem betreffenden Lande; dieGleichgiltigkeit einzelner Staaten vom Standpunkt einer gewissen Prüderieund dem vollommenen Verkennen der Thatsache, dass jeder gesundeMensch eine nützliche Arbeitskraft, jeder Sieche eine sehr viel kost-spieligere Last ist.
Wir dürfen aber die Erfolge dieser Einrichtungen der Fürsorge fürSäuglinge, namentlich für Uneheliche nicht blos nach der Verminderungder Mortalität bemessen.
Die Existenzfähigkeit dieser Kinder wird auch gesichert dadurch,dass die Wiedervereinigung der Eltern in vielen Fällen gelingt, dass denMüttern gute Stellen mit genügendem Verdienst verschafft werden oderdass, wie in Petersburg, 76—77 pCt. der Pfleglinge ein zufriedenstellendesExamen auf einer Fachlehrschule ablegen.
d) Vorschläge.
Will man hinter den Erfolgen des Auslandes nicht zurückstehen,will man unsere eigenen bescheidenen, aber recht erfreulichen Erfah-rungen sich zu Nutze machen, so ist es für einen entscheidenden Erfolgnöthig, dass man die Säuglingspflege nicht der Privatwohlthätigkeit alleinüberlässt, sondern dass man planmässig in den Gemeinden und imStaate, mit ärztlicher Beihilfe, vorgeht. Es würde eine Ueberwachungsämmtlicher unehelicher Kinder, auch der bei ihren Eltern untergebrachteneinzurichten sein: es müssten in erster Linie Stillungsgeider oder dasPflegegeld sofort beschafft werden, zum grössten Theile vielleicht durchdie rasche Aufforderung der Väter zur Alimentation durch eine vonvornherein bestellte Vormundschaftsbehörde. Ferner wäre in grösserenStädten eine vorläufige Unterkunft für stillende Mütter mit ihren Kindern,ein Asyl, zu unterhalten, von geringem Umfange; für die Erkranktenbezahlte Aerzte oder Ambulatorien und für sehr pflegebedürftige Krankeein Säuglingsspital, möglichst mit Ammenverpflegung.
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