Druckschrift 
1 (1899)
Entstehung
Seite
609
Einzelbild herunterladen
 

Sonderkrankenanstalten und Fürsorge für Kinder. 609

Zweck gezeichnet waren, und noch neuerdings ein beträchtliches Capitalhinzugekommen ist. Vermuthlich die ungünstigen älteren Erfahrungenmit der Säuglings Verpflegung in den geschlossenen Anstalten des Aus-landes haben davon abgehalten.

4. Ambulante Behandlung erkrankter Säuglinge.

Für kranke Säuglinge ist, so lange wir keine Ammen in den Kinder-spitälern haben, in den meisten Fällen die ambulante Behandlung vor-zuziehen. Abgesehen von dem obengenannten Ammenmangel fällt nament-lich ins Gewicht, dass für die Zahl der Suchenden in den Krankenhäusernbei weitem nicht genügender Platz ist. Denn die Ambulanzen derKinderkrankenhäuser werden von 3 bis 15 mal soviel Personen in An-spruch genommen, als in ihnen verpflegt werden können. Die Zahl deralljährlich ambulant behandelten Kinder ist aus der unten mitgetheiltenTabelle Abschnitt B. I. 7 zu ersehen, ihre Grösse beträgt gegenüber derKrankenhausaufnahme in Krakau und Leipzig das 3fache, in Berlin,Amsterdam, Frankfurt a. M., Breslau das 48 fache, in Bern und Wiendas 10, 12, 13, löfache, ein Zeichen des grossen Bedarfes. In Wienallein mag die Zahl der Gratisconsultationen an den dortigen Kinder-spitälern zur Zeit jährlich 50 000 betragen.

Zudem ist etwa 1 / 3 aller ambulanten Patienten unter 1 Jahr alt.In Leipzig war 1896 der vierte Theil unter 1 Jahr; von diesen litt dieHälfte an Magendarmerkrankungen. Auch aus diesem Grunde ist es garnicht wünschenswerth, ausser in dringenden Fällen bei schwerer Er-krankung und mangelnder häuslicher Pflege, so junge Kinder anders alsambulant zu behandeln. Sie gedeihen bei heutiger Sachlage in derAussenpflege mit wenigen Ausnahmen besser als in der geschlossenenAnstalt, welche der Ammen ermangelt. Hier kann die Ambulanz vielnützen, vorzugsweise durch Berathung in Ernährungsfragen. Die meistenAmbulanzen stehen in engem Zusammenhange mit den Kinderkranken-häusern, für weiche sie geeignete Fälle aussuchen; einzelne bestehenohne Anlehnung an solche. Ausser den Polikliniken der Universitäts-anstalten befassen sich in Berlin die Bezirkscomites des Vereins fürhäusliche Gesundheitspflege mit Besuch und Pflege Bedürftiger undKranker, Abgabe von Medicamenten, Badesalz, Milchmarken. Doch ge-nügen auch diese Einrichtungen nicht für Berlin. Die Kinder der Armen-pflege werden durch Armenärzte, die des Kinderschutzvereins durchdessen Aerzte behandelt. Die Berliner Waisenkinder in Charlotten bürg,Cöpenik, Kyritz werden allmonatlich von angestellten Aerzten controllirt.Der übrige grosse Rest aber, einschliesslich der polizeilich überwachtenHaltekinder, ist auf private Behandlung angewiesen.

Die Mehrzahl gerade der kinderreichen Familien ist aber nicht inder Lage, einen Privatarzt zu Rathe zu ziehen; und eine grosse Anzahlunvermögender Familien hat keinen Anspruch auf kassenärztliche Be-handlung und Unterstützung der Kinder in Krankheitsfällen. Die Am-