8. Sonderkrankenanstalten und Fürsorge für
Kinder.
Von
Dr. C. Sckmid-Moimard in Halle a. S.
(Mit 3 Plänen.)
Bei der Besprechung der öffentlichen und Privatanstalten für Kranken-versorgung von Kindern und Säuglingen ist es zweckmässig, die Ver-sorgung der Säuglinge getrennt zu besprechen von derjenigen der Kinderüber 2 Jahre. Es sind dabei nicht nur die geschlossenen Anstalten zuberücksichtigen, sondern auch alle diejenigen Einrichtungen, durch welchedie Thätigkeit und Erfolge jener Anstalten ergänzt und befestigt werden.
Es kommen demnach zur Besprechung
A. für Säuglinge, besonders im ersten Lebensjahre:die Haltepflege der unehelichen Kinder,
die Findelhauseinrichtungen,
die Krippen,
die Asyle für Wöchnerinnen und Neugeborene,
die Säuglingsspitäler.
B. für Kinder von 2 und mehr Jahren:
die Feriencolonien,
die Erholungsstätten für chronisch kränkliche Kinder, vowiegenclfür Scrophulöse und Rhachitische (Soolebäder, Seehospize,Schulen für Phachitische, Kinderheilstätten),die ambulante Behandlung Erkrankter,die Kinderkrankenhäuser.Nach dem Plane dieses Buches sollen in erster Linie die deutschenVerhältnisse geschildert und das Ausland nur zum Vergleich herangezogenwerden.
A. Säuglingspflege.
Notwendigkeit einer besonderen Säuglingspflege.
Die Besonderheit der Säuglingspflege wird bedingt durch dieSchwierigkeit der künstlichen Ernährung von Kindern unter 1 Jahr und diedurch jene Schwierigkeit veranlasste ausserordentlich hohe Sterblichkeit