Sonderkrankenanstalten and Fürsorge für Frauen. 601
einzutreten ist Pflicht der Gesellschaft. Die Zahl und die Leistungs-fähigkeit der yom Staate unterhaltenen Universitäts-Frauenkliniken aberreicht nicht hin, um alle die Hilfsbedürftigen bergen zu können. Sosind die letzteren denn auf die Hilfe der communalen Krankenhäuserangewiesen. Als ein beklagenswerther Uebelstand in der Leitung derstädtischen Krankenanstalten aber macht sich fast allerorten geltend,dass man noch immer an der vor 100 Jahren an den Universitätenüblichen Eintheilung der Gesammtmedicin in die beiden Hauptzweige„Innere Mcdicin" und „Chirurgie" festhält und mit dementsprechenderAnstellung nur zweier Chefärzte — eines inneren Klinikers und einesChirurgen — genug gethan zu haben meint, — dass man das Heran-wachsen der Geburtshilfe und Gynäkologie zu einem der inneren Medicinund der Chirurgie ebenbürtigen Zweige der Gesammtmedicin bis heuteübersieht und es dem inneren Kliniker und dem Chirurgen zumuthet,.sich auch mit diesem Zweige der Heilkunde — von den anderen Special-fächern ganz zu schweigen ■—■ abzufinden, so gut oder so schlecht eseben gehen will. Die Folge dieser Nichtachtung der Entwicklung dermedicinischen Wissenschaft seitens der meisten Communal-Verwaltungenist es, dass nur zu oft den gynäkologischen Kranken in den sonst sovortrefflich eingerichteten communalen Krankenhäusern eine unzureichende,weil nicht von genügender Sachkenntniss getragene Hilfe zu Theil wird,dass die gynäkologisch Kranken nach oft Wochen- und Monate-langer nutzloser Behandlung namentlich auf den inneren Stationen derKrankenhäuser schliesslich doch genöthigt sind, die kostspieligere aberzuverlässigere Hilfe einer Privatklinik in Anspruch zu nehmen. Esleuchtet ein, dass es gleichermassen im Interesse der Communen wieder öffentlichen Wohlfahrtspflege liegt, diesen Uebelständen abzuhelfendurch fortschreitende Gliederung der communalen Krankenhäuser ent-sprechend der hochentwickelten Specialisirung der Gesammtmedicin.
Gynäkologische Abtheilungen an allen städtischenKrankenhäusern, — gesonderte, vom Betriebe des Kranken-hauses losgelöste communale (bezw. Kreis-) Entbindungsan-stalten (AVöchnerinnen-Asyle für Ehefrauen) als Centren dergesammten Geburts- und Wochenbetts-Hygiene, — das sindin Kürze die beiden Forderungen, von deren Erfüllung innächster Zukunft eine gesunde Fortentwicklung der Frauen-pflege wird erwartet werden dürfen!
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