Druckschrift 
1 (1899)
Entstehung
Seite
576
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576 Brennecke,

Gegenden Deutschlands Berücksichtigung gefunden (siehe Dietrich 1. c.pag. 116).So linden auf Veranlassung des Landesdirectors der ProvinzHannover bereits seit Herbst 1890 in den Provinzialhebammenschulenzu Osnabrück und Hannover alljährlich 14tägigige Wiederhoiungscursefür die im praktischen Dienste stehenden älteren Hebammen der ProvinzHannover statt. In der communalständischen Hebammenlehranstalt zuLübben in der Niederlausitz sind Wiederholungslehrcurse ebenfalls ein-geführt". Die gleiche Einrichtung ist durch Verfügung des Grossherzoglich-Hessischen Ministeriums vom 21. Juni 1891 an den Entbindungsanstaltenzu Mainz und Giessen für die in Hessen prakticirenden Hebammen ge-troffen. Die einzelnen Hebammen nehmen alle fünf Jahre an einemLehrgange Theil. In Mecklenburg ist auf Anregung des ProfessorsSchatz eine nicht unwesentliche Besserung des Hcbammeuwesens da-durch herbeigeführt worden, dass man die Aerzte zur ständigen Ueber-wachung der Hebammen herangezogen hat. Je 4 oder 5 der Letzterensind einemAufsichtsarzte" unterstellt worden, der in gewissem Sinne dieVerantwortung für die Berufsthätigkeit derselben zu tragen hat. Nurbesonders schwachen Hebammen wird in Mecklenburg und ebenso inBraunschweig auf Antrag des Physikus ein Nachcursus zudictirt. TmJahre 1894 endlich hatdie wissenschaftliche Deputation für dasMedicinalwesen bei dem Preussischen Oultusministerium die Einführungvon AViederholungslehrgängen für sämmtiiche schon im Beruf stehendeHebammen mit Bezug darauf in Anregung gebracht, dass die Hebammendie in den Ausbildungscursen gewonnenen Kenntnisse und praktischenFertigkeiten in kurzer Zeit wieder vergässen, wenn sie nicht von Zeitzu Zeit wieder angeregt würden. Es scheint demnach, sagt Dietrich(1. c. pag. 119), als ob man auch an höchster Stelle in Preussenbeabsichtigt, dem Beispiel Hessens bezüglich der Einführung der obliga-torischen Wiederholungslehrgänge zu folgen."

Dass ich Recht hatte, im Jahre 1883 alle diese und ähnlicheMaassnahmen nur als provisorische Mittel zur Abhülfe der krassestenMissstände des Hebammenwesens zu bezeichnen, dass ich Rechthatte, die Erreichung gesunder, den Forderungen der Antiseptik ent-sprechender Verhältnisse in der Geburtshilfe und Frauenpflege von derErfüllung der Forderung abhängig zu machen, dass man endlich imHebammenwesen Verhältnisse schaffe, die dazu angethan sind, den ge-burtshilflichen Beruf mehr als bisher den Frauen der gebildeten Ständezugängig und annehmbar zu machen, das wird schlagend bewiesendurch die traurige Thatsache, dass noch immer die Mortalität derWöchnerinnen im häuslichen Betrieb der Geburtshilfe eine Höhe erreicht,die das Doppelte bis Dreifache dessen ausmacht, was nach den Er-fahrungen in den Entbindungsanstalten erreicht werden könnte und müsste.Noch immer sind es alljährlich tausende von Wöchnerinnen, die der Un-fertigkeit unseres Hebammenwesens und unserer gesammten geburtshilf-lichen Verhältnisse zum Opfer fallen, ganz abgesehen von der grossenMenge der Frauen, die eben wegen dieser Mängel dauerndem Siechthumverfallen.