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1 (1899)
Entstehung
Seite
566
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566 Brennecke,

bettfieber und 425 Todesfälle an anderen Folgen der Geburt notirtwurden. (Dr. Ludwig Jos. Schmidtmann. Ausführliche praktischeAnleitung zur Gründung einer vollkommenen Medizinal-Verfassung undPolizcy. Hannover 1804, bei den Gebrüdern Hahn. Bd. I. Die-trich. Das Hebammenwesen in Prcussen. Merseburg. Verlag vonStolberg 1896. pag. 14). Da sich in der Provinz Schlesien erst um dasJahr 1791 oder 92 eine Hebammenschule aufthat, so darf uns jene vonSchmidtmann überlieferte Statistik wohl noch als Maassstab der ver-heerenden Thätigkeit des früheren in voller Unwissenheit und Rohheitaufgewachsenen geburtshilflichen Personals dienen, und man verstehtden Jubel Schmidtmann's, wenn er im Jahre 1804 angesichts desAufschwungs der Geburtshilfe ausruft:Wie viele tausend Mütter undKinder sind wohl durch unwissende Hebammen unglücklich gemacht undgemordet worden! Dass man den Menschen bei dem Erblicken derWelt, in dem Hilfsbedürftigsten Zustande seines ganzen Lebens und dieihm das Dasein gebende Mutter vor groben Misshandlungen zu sichernsucht, ist einer der schönsten und gewissesten Züge von der zunehmen-den Aufklärung, Humanität und Menschenschätzung unserer Tage. Ichglaube nicht zu irren, wenn ich behaupte, dass man den Grund dergrossen auffallenden Vermehrung der Menschen in vielen Ländern vonEuropa in unseren Zeiten vorzüglich in der fast allgemein vorgenommenenVerbesserung des Hebammenwesens zu suchen hat". (Schmidtmann.1. c. pag. 350. Bd. L).

Sei dem, wie ihm wolle. Jedenfalls war der zu Ende des vorigenund Anfang unseres Jahrhunderts in der Geburtshilfe und Frauenpflegcsich vollziehende Wandel ein so durchgreifender, dass ein unmittelbarerund handgreiflicher Gewinn die fast nothwendige Folge sein musstc.Die zahlreichen Hebammenschulen ermöglichten es, binnen weniger Jahr-zehnte eine grosse Menge theoretisch und praktisch geschulter Heb-ammen heranzubilden. Um eine gleichmässige Vertheilung derselbenüber das ganze Land zu ermöglichen, richtete man überall, so auch imKönigreich Preussen die sogenannten Hebammenbezirke ein. Einem jedendieser Bezirke wurde zur Pflicht gemacht, für Auswahl einer geeignetenPersönlichkeit und Ueberweisung derselben an eine der Hebammcnschulenzu meist 4 bis 5 monatlichem Unterricht Sorge zu tragen. Nur solchePersonen sollten zum Unterrichte zugelassen werden,welche durchAtteste ihrer Ortsobrigkeiten, des Geistlichen und der Physici darthaten,dass sie unbescholtenen Wandels sind, Kenntnisse im Lesen und Schreiben,gute natürliche Verstandeskräfte, keine ungeschickten Gliedmaassen undHände haben, und nicht zu alt sind". Den Unterricht in der Lehran-stalt ertheilten ausschliesslich geburtshilflich tüchtige Aerzte und Pro-fessoren. Diegeschickten Lehrfrauen" verschwanden jetzt völlig vonder Bildfläche. Nach beendetem Lehrcursus, nach bestandener vor-schriftsmässiger Prüfung und erhaltener Approbation wurden die Heb-ammen ihrem jeweiligen Bezirke, für den sie ausgebildet waren, über-wiesen. In der Ausübung ihres Berufes wurden sie der Oontrole des