Sondcrl<rankenanstalten und Fürsorge für Frauen. 565
der nächsten Jahrzehnte in ganz Deutschland vorwärts. Als die letztenUniversitäten erhielten 1805 Tübingen und Heidelberg, 1810 Leipzig,1814 Gicssen ihre eigenen Entbindungsanstalten zu klinischen Lehr-zwecken. So vollzog sich die Befreiung der Geburtshilfe von den be-engenden Fesseln der Chirurgie. Als selbstständige Wissenschaft trittsie zu Ende des vorigen Jahrhunderts an den Universitäten mit eigenenklinischen Instituten und mit eigenen Lehrstühlen der inneren Medicinund der Chirurgie ebenbürtig zur Seite. Und nun wurde mit regemwissenschaftlichem Eifer binnen weniger Jahrzehnte nachgeholt, was Jahr-hunderte versäumt hatten. Schon zu vVnfang unseres Jahrhunderts stehtdie Geburtshilfe Deutschlands mit ihren klaren, geläuterten Grundsätzenals eine hochgeschätzte Wissenschaft da, die alsbald auch im Chorus derCulturstaaten die führende Rolle übernimmt.
Erst auf so gewonnener wissenschaftlicher Grundlage konnte vonder Entfaltung einer geordneten und wirksamen Frauenpflege die Redesein. Es galt jetzt, vor allem das ganze Land mit gut geschulten Heb-ammen und Aerzten in genügender Menge zu versehen, — eine Auf-gabe, der sich die Regierungen aller deutschen Lande in der zweitenHälfte des vorigen und zu Anfang dieses Jahrhunderts mit rastlosemEifer zuwendeten. Schon im Jahre 1751 hatte Friedrich der Grossedurch Decret vom 27. Februar Anordnungen getroffen, denen zufolgealler Orten für den Hebammenberuf taugliche Personen ausgewählt undzum Unterricht nach Berlin in die im Charitelazareth zu errichtendeHebammenschule geschickt werden sollten. Bei der Geringschätzungund allgemeinen Missachtung, die auf dem von Alters her verwahrlostenHebammenstande und -Berufe lastete, begegnete es aber grossenSchwierigkeiten, geeignete Persönlichkeiten in genügender Menge zugewinnen. Um dem entgegenzuwirken, wurde den Schülerinnen kosten-lose Ausbildung zugesichert. Doch ward dem aller Orten herrschendenMangel an geschulten Hebammen in etwas schnellerem Tempo erst ab-geholfen, als Friedrich der Grosse durch Rescript vom 24. Mai 1774bestimmte, dass in jeder Provinz mindestens eine Hebammenschulc er-richtet-werden solle. Infolge dieses Rescripts erstanden bis zum Jahre1804 nicht weniger als 26 Hebammenschulen im Königreich Preussen— 5 Schulen mehr als das inzwischen wesentlich umfangreicher gewordeneKönigreich heut' aufzuweisen hat. Aus Mangel an genügender Geburten-frequenz liess man eine ganze Reihe derselben später wieder eingehen.
Von der noch zu Ende des vorigen Jahrhunderts herrschenden Nothund Hilflosigkeit der Frauen bekommt man eine ungefähre Vorstellung,wenn man hört, dass nach Schmidtmann in den 3 Jahren 1798 bis1800 in der Provinz Schlesien allein 611 Frauen in der Geburtsarbeit,521 am „Blutsturze", 1597 im Wochenbett starben, — dass nicht wenigerals 8666 Kinder todtgeboren wurden und dass 61871 Kinder im erstenLebensjahre starben, — und wenn man dem gegenüberstellt, dass nachamtlicher Ermittelung im Jahre 1892 in derselben inzwischen ungleichvolksreicher gewordenen Provinz Schlesien nur 265 Todesfälle an Kind-