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burtshilfe liegen Roesslin's Verdienste. Er entwand die Geburtshilfeder Willkür der Hebammen und der unter ihrer Alleinherrschaft ein-getretenen Versumpfung, so gut es eben das rein theorethische geburts-hilfliche Wissen der Aerzte damaliger Zeit gestattete. Der völligenRegellosigkeit gegenüber schuf er eine geregelte Anleitung zur Aus-bildung der Hebammen. Er weckte das Interesse der Aerzte und Wund-ärzte für das so schmählich vernachlässigte Feld der Geburtshilfe. Erbahnte somit den Weg, der den ärztlichen Stand allmählich zumHeile der Frauen die Führerschaft in der Geburtshilfe erringen liess.
Angeregt durch Roesslin zeitigte das_16. Jahrhundert eine ganze Reihevon Hebammenlehrbüchern, die aber alle ohne wissenschaftlichen Werthnur immer aufs neue bewiesen, auf einem wie primitivem, eigener Erfahrungund eigenen Denkens baarem Boden sich das geburtshilfliche Wissen derdamaligen Aerzte bewegte. Wichtiger ist es, dass die staatlichen Be-hörden und Obrigkeiten nunmehr anfangen, das Hebammenwesen einigerAufmerksamkeit zu würdigen, dass sie dasselbe durch Erlass besonderer„Ordnungen" regeln, und dass sie kraft solcher Ordnungen die Aerzteals Lehrer der Hebammenschülerinnen förmlich anstellen. Der nochimmer herrschenden Willkür, der zu Folge es ganz von dem guten Willen,von der Fähigkeit und von dem freien Entschluss der Hebammen ab-hing, ob und wie weit sie sich die ärztlicherseits gebotenen geburtshilf-lichen Lehren zu eigen machen wollten, — dieser Willkür ward erst mitdem Erlass solcher Hebammenordnungen ein heilsamer, freilich unendlichlangsam wirkender Riegel vorgeschoben. (In dieser Beziehung inter-essante und lehrreiche Beiträge bietet die jüngst erschiene Schrift vonDr. Coester „Der Hebammenfreund, Ein Rathgeber für Hebammen etc.,zugleich ein Beitrag zur Geschichte des Hebammenwesens". Berlin 1897.— Elwin Staude.) Erst von jetzt ab kann von einem ordnungs-mässig geschulten und berufenen Hebammenstande die Rede sein, derseiner höheren Würde bewusst, sich je länger je mehr von jenen Pseudo-hebammen oder „Pfuscherinnen" sondert. Es bedurfte zweier Jahr-hunderte, um diesen für die sociale Ausgestaltung der Geburtshilfe undfür die gesammte Frauenpflege eminent bedeutungsvollen Wandel desHebammenwesens sich vollziehen zu lassen. Deutschlands Zerrissenheitund Vielstaaterei, nicht minder die endlosen Kriegswirren in der erstenHälfte des 17. Jahrhunderts, hemmten die Entwicklung auch der Frauen-pllcge und Hessen nur ganz allmählich bald hier bald dort einiges Inter-esse für das Hebammenwesen auftauchen. Als zu den ersten Hebammen-ordnungen gehörig, verdienen die von Adam Lonicerus verfasste, zuFrank-furt a. M. 1573 erschienene und eine vom Herzog Ludwig von Württem-berg 1580 ausgegangene „Verfügung an seine Amtsleute" Erwähnung.(Die Stadt Nürnberg scheint allen Städten und Staaten Deutschlands miteiner obrigkeitlichen Hebammenordnung schon aus dem Jahre 1452 weitvorausgeeilt zu sein. Siehe „Die Entwicklung der deutschen Geburts-hilfe und der Hcbammcnkunst" von Dr. IL Freund. — Strassburg.)Im übrigen Deutschland regt sich's erst gegen Ende des 17. Jahrhunderts.