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Austritt jederzeit nach vorheriger vierwöchentlichcr Kündigung erwirktwerden. Um aber der Anstalt, so lange wir in Deutschland noch keine-gesetzliche Bestimmung über die Unterbringung von Trinkern haben, nachMöglichkeit eine Bürgschaft für die zur Heilung nothwendige Ausdauerzu geben, so ist das jährliehe Kostgeld in fallende]] Viertel]'ahrsraten
(Vio! 3 Ao; 2 /io; Vi 0 ) voraus zu zahlen.
„Jeden Morgen und Abend findet eine dem Bckenntniss der evang.-lutherischen Landeskirche entsprechende gemeinsame kurze Hausaiidachtstatt. In den 4 Wintermonaten dauert die Mittagspause 1 Stunde, iivden 4 Sommermonaten 2 Stunden, in den übrigen l 1 /. Stunden. Früh-stücks- und Vesperpausen bestimmt der Anstaltsvorsteher. Die übrigenStunden der Wochentage gehören bis zum Feierabend um 7 Uhr der ge-ordneten Arbeit an, welche unter Leitung des Anstaltsvorstehers inGarten- oder Landarbeit, während der Abendstunden der Wintermonateoder bei zu ungünstiger Witterung auch in häuslicher Beschäftigung be-steht. Geldsendungen für Patienten dürfen nur an den Anstaltsvorsteheradressirt werden. Alle privatim mitgebrachten Geldmittel sind gewissen-haft an den Anstaltsvorsteher abzuliefern und werden von ihm unterRechnungslage verwaltet. Etwaige Ausgänge dürfen nur mit Erlaubniss-des Anstaltsvorstehers geschehen. An den Sonn- und Festtagen wirdvormittags der Gottesdienst in der Kapelle der benachbarten Arbeiter-Colonie zu Rickling besucht, während an passenden Sonntag-Nachmittagen,gemeinsame Ausflüge stattfinden. Zuwiderhandlungen gegen die Haus-ordnung können nicht geduldet werden, und muss bei offener Widersetz-lichkeit selbstverständlich die Entlassung stattfinden."
Auch diese Anstalt steht behufs Fürsorge für die Entlassenen mitdem „Blauen Kreuz" in Verbindung.
7. Die Trinkerheilstätte Stenz bei Königsbrück i. S. ist fürUnterbringung von 12 Trinkern vorgerichtet. Ehedem ein kleines Land-gut, verfügt die Anstalt über Gärten, Wiesen und Ackerland, sowie einenTheil des nahegelegenen schönen Waldes. Der Pensionspreis beläuftsich auf 400 M. jährlich, doch kann derselbe namentlich für Pfleglinge,welche genügend Arbeit leisten, ermässigt werden. Anstaltsvorsteherist Herr L. Kretzschmar, früher Lehrer und Vorsteher am Friedrich-August-Stift zu Waldkirchen; die ärztliche Ueberwachung liegt in den.Händen eines der in dem nahen Königsbrück practizirenden Aerzte.
8. Das „christliche Männerasyl" (Trinkerheilanstalt) zu Sophien-hof bei Tessin (Mecklenburg) auf dem Gute des Herr von Plüskow,.ist durch den unvergesslichen Pastor Ninck-Harn bürg begründet worden.Es besteht seit 1882 und wurde 1884 von Woltow nach Sophienhof'überführt. Der Umstand, dass die Anstalt nur 12 Pfleglinge aufnimmt,erleichtert dem Hausvater deren Versorgung und Beschäftigung mit demEinzelnen ausserordentlich. Es werden nur arbeitsfähige Männer zwischendem 20. und 40. Jahre aufgenommen.
Die Anstalt ist sehr einfach eingerichtet ohne jeden Luxus, wie-das ihrem Zwecke entspricht. Unterschiede in der Wohnung oder Be-