Sonderkrankenanstallen und Fürsorge für Trinker. 537
Zwei nahe wohnende Aerzte besuchen die Anstalt regelmässig. „Fürdie Herstellung der Gesundheit der Patienten ist die Uebernahme einerleichten, ihren Kräften entsprechende Arbeit, zu der die Gartenanlagendes Hauses reichlich Gelegenheit bieten, erforderlich. Auch wird esgern gesehen, wenn die Kranken ausserdem eine ihrer Bildung und ihremBerufe entsprechende Beschäftigung suchen. Zur Fortsetzung von Be-rufsstudien ist der Aufenthalt in Siloah aufs beste geeignet. Im Winterwird mit Vorliebe Kerbschnitzerei getrieben. Wiederholt haben sprach-liche und stenographische Curse u. s. w. den Kranken nützliche Beschäf-tigung geboten. Musik, mancherlei Leetüre, in verschiedenen Sprachen,Billard, Kegelbahn, Croquet etc. dienen neben häufigen Spaziergängenund Ausflügen dazu, den Aufenthalt in der Anstalt zu einem angenehmenzu machen. Die Verpflegung ist derart, wie es Herren aus gebildeten■Ständen gewohnt sind. Das Essen findet für alle gemeinschaftlich imgeräumigen Speisesaale statt; auf den Gesundheitszustand des Einzelnenwird möglichst Rücksicht genommen. Jeder Patient hat ein besonderesZimmer. Zum gemeinsamen Gebrauch ist ferner Lese- und Billard-zimmer vorhanden. Ein Badezimmer steht Allen nach Belieben zuGebote.
Die Pension beträgt je nach der Grösse und Ausstattung derZimmer 150, 125 und 100 Mark pro Monat. Die Verpflegung ist füralle Patienten dieselbe."
6. Trinkerheilanstalt Salem bei Rickling (in Holstein). — Salemist ein Werk der inneren Mission. Die Anstalt, begründet 1887, kannzur Zeit etwa 40 Trinkern Aufnahme gewähren; Trinkerinnen werdennicht aufgenommen. „Sie wird verwaltet durch Delegirte des Landes-vereins für innere Mission in Schleswig-Holstein. Dem Aufnahmeantrageist ein ärztliches Attest beizufügen, dass noch keine Lähmung und Siech-thum oder Geistesstörung schlimmerer Art vorliegt; ebenso eine Erklärungdesjenigen, der die Unterbringung herbeiführt, dass er bereit ist, dasKostgeld .pünktlich an den Anstalts vorsteh er zu senden. Das zu zahlendeKostgeld dient lediglich zur Selbsterhaltung der Anstalt und beträgt jähr-lich in. Classe I 750 Mark, in Olasse II 500 Mark, in Olasse III 250 Mark.In besonderen Fällen kann aus einem kleinen Freistellenfond zum Kost-geld in Classe III eine Beihilfe gewährt werden. Der Unterschied dereinzelnen Classen besteht darin, dass die Pensionäre der Classe I eigeneZimmer mit besserer Einrichtung haben. In Classe II theilen 2—4 ihrSchlafzimmer, halten es selbst in Ordnung und bedienen sich in allenStücken selbst. Die Pfleglinge der Classe III haben einen gemeinsamengrösseren Schlafraum, stehen früher auf und sind zur Uebernahme allerin der Anstalt vorkommenden Arbeiten, Waschen etc. verpflichtet. DerAufzunehmende hat einen Arbeits- und einen Sonntagsanzug mitzubringen.Die erforderliche Leibwäsche muss deutlich gezeichnet sein. Die Bettender Anstalt sind mit wollenen Decken versehen, doch kann auf Wunschin Classe I ein Federbett geliefert werden. Der Aufenthalt in der An-stalt ist freiwillig und zwanglos. Seitens der Angehörigen kann der
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