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1 (1899)
Entstehung
Seite
519
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.Sonderkrankenanstalten u. Fürsorge f. Nervenkranke, Epileptische u. Idioten. 519

wieder daraus entlassen worden sind, für die Dauer des schulpflichtigenAlters in den zur Erziehung und Ausbildung solcher Kinder bestimmtenAnstalten untergebracht werden, sofern dieselben nicht entweder gänz-lich bildungsunfähig sind, oder von den zu ihrer Erziehung Verpflichtetennicht auf andere Weise für die erforderliche Ausbildung derselben aus-reichend Sorge getragen wird."

Sehr eingehend sind die Bestimmungen des Gesetzes für das Herzog-thum Braunschweig, das am 30. März 1894 erschienen ist. Be-merkens werth an diesem Gesetz ist namentlich die Bestimmung, dassdie geistig zurückgebliebenen Kinder zwangsweise in eine Anstalt ge-bracht werden können, die von der gewöhnlichen Schule ausgeschlossensind, wenn sie nicht an einer Hilfsschule Theil nehmen.

Dass diese oder ähnliche Gesetze auch in andern Staaten eingeführtwerden, ist nur eine Frage der Zeit. Sie haben erst dann richtigenSinn, wenn der Staat die Fürsorge für die Idioten in Anstalten undin Hillfsschulcn in die Hand nimmt. Er muss neue Anstalten undHilfsschulen ins Leben rufen, er muss, soweit nöthig, die bestehendenAnstalten so umgestalten und beaufsichtigen, dass sie sich des all-gemeinen Vertrauens erfreuen. Erst dann ist er berechtigt, Zwang aus-zuüben. Die Organisation der Idiotenpflege und des Idioten-Unterrichtesist genau so Pflicht des Staates, wie die Errichtung und Pflege desSchulunterrichtes für gesunde Kinder.

10. Frage der Oberleitung in Idioten- und Epileptikeranstalten.

Bei der Fürsorge für Epileptische und für Idioten haben wir ge-sehen, dass nur der Staat, die Provinz oder grosse Stadtgemeinden Ge-nügendes leisten können.

Durch den Preussischen Regierungserlass vom 11. Juni 1891 istfür den grössten Theil von Deutschland in diesem Sinn entschiedenworden.

Eine andere Frage, die für das Anstaltswesen von einschneidenderBedeutung ist, ist dadurch nicht gelöst worden, die Frage, wem dieLeitung der Anstalten unterstellt werden soll? Wir haben als etwasSelbstverständliches erwähnt, dass ein Arzt die Stelle des Vorstandesbekleiden müsse, wie der Director einer Irrenanstalt.

Thatsächlich ist davon in Deutschland mit verschwindenden Aus-nahmen keine Rede. Die überwiegende Mehrzahl der Anstalten befindetsich unter geistlicher Leitung.

Dies erklärt sich aus der Geschichte der Idioten- und Epilepfikef-fürsorge. Wir haben zwar nicht verfehlt darauf hinzuweisen, dass inder ersten Periode der Idiotentürsorge nicht Geistliche, sondern Aerzteund Lehrer, die auf ärztlicher Grundlage standen, die führende Stellungeinnahmen. Aber die spätere Entwicklung der Idiotenanstalten, die bis in

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