520 Wildermuth,
unsere Tage reicht, vollzog sich vorzugsweise unter geistlicher Leitung,bei der Fürsorge für Epileptische war dies im Wesentlichen von Anfangan der Fall. Wir haben den Leistungen der christlichen und kirchlichenWohlthätigkeit alle Gerechtigkeit widerfahren lassen. Aber wir sehendie confessionelle Fürsorge für Idioten und Epiletische als einen Durch-gangspunkt, als ein zu überwindendes Entwicklnngsstadium an, nicht ausdoctrinären Gründen oder in egoistischer Vertretung von Standes-interessen, sondern im Gedanken an die Wohlfahrt der Kranken.
Schon vor Jahren haben Stimmen aus ärztlichen Kreisen aufdie schweren Uebelstände hingewiesen, die aus der geistlichen Anstalts-leitung entspringen. Aber erst die Verhandlungen der deutschenevangelischen Irrenseelsorger haben volle Klarheit darüber geschaffen,wie von jener Seite die Sache aufgefasst wird. Von einer ener-gischen, in den höchsten Kreisen einflussreichen, streng orthodoxenPartei wurde die dämonologische Krankheitsauffassung' in scharfemGegensatz gegen die medicinische gestellt. Aus jener Pathologie desAberglaubens wurde die Forderung hergeleitet, dass nicht nur Idioten-und Epileptikeranstalten, sondern auch die Irrenhäuser dem Einfluss dermaterialistischen Aerzte zu entziehen, und der rechtgläubigen Geistlich-keit zu unterstellen seien.
Die Psychiater sind die Antwort nicht schuldig geblieben. y\uf derVersammlung des Vereins deutscher Irrenärzte in Frankfurt a. M. imJahre 1893 sind auf Grund der vortrefflichen Referate von Siemensund Zinn neben anderen folgende Sätze einstimmig angenommenworden.
„Nicht unter ärztlicher Leitung stehende Anstalten für Geistes-kranke, für Epileptische und für Idioten entsprechen nicht den Anforde-rungen der Wissenschaft, Erfahrung und Humanität und können deshalbals zur Bewahrung, Cur und Pflege dieser Kranken geeignete Anstaltenauch im Sinne des Gesetzes vom 11. Juli 1891 nicht betrachtet
werden ..... Es ist deshalb Pflicht des Staates, der Provinzial-
und Kreis verbände, die hilfsbedürftigen Geisteskranken, Epileptischen undIdioten in eigenen unter ärztlicher Leitung und Verantwortung stehendenAnstalten zu bewahren."
Damit ist für den Arzt die Sache entschieden. Man hätte denkensollen, auch anderweitig, besonders in den Kreisen der Regierung werdedie Aeusserung der berufensten Sachverständigen einigen Eindruckmachen.
Davon ist wenig zu spüren. Nach wie vor schieben ganze Pro-vinzen und Länder ihre Kranken in die geistlich geleiteten Anstaltenab. Die Uebersicht über den Zustand der Epileptikerfürsorge in denpreussischen Provinzen ist auch in dieser Hinsicht nicht ohne Interesse.Selbst der berüchtigte Alexianerprocess hat nicht zu einer grund-sätzlichen Entscheidung der Regierung geführt. Es bedarf offenbarnoch weiteren Materials, noch weiterer „sensationeller Vorkommnisse",