Sonderkrankenanstalten u. Fürsorge f. Nervenkranke, Epileptische u. Idioten. 517
8. Die Hilfsschulen für geistig zurückgebliebene Kinder.
Es giebt eine grosse Anzahl idiotisch Schwachsinniger leichterenGrades, die den gewöhnlichen Schulbesuch eine Zeit lang mit grössterMühe mitmachen können und wie ein Bleigewicht an der Classe hängen.Hat sich ihre gänzliche Unfähigkeit gezeigt, mit den andern gleichenSchritt zu halten, so werden sie aus der Schule entfernt. Der eine oderandere von ihnen kommt in eine Idiotenanstalt, ein grosser Theil ver-kümmert und verblödet, sei es, dass die Angehörigen nicht die Mittelhaben, ihn in eine Anstalt zu schicken, sei es, dass sie sich durchandere berechtigte oder nicht berechtigte Gründe davon abhalten lassen.
Schon im Jahr 1864 hat Dr. Kern in Ansehung dieser Verhältnissein Leipzig die Gründung einer besonderen Schule für schwachbefähigteKinder angeregt, die aber erst 1881 eröffnet wurde. 1867 ist inDresden eine solche eröffnet worden.
Das Hauptverdienst, diese Frage in Fluss gebracht zu haben, ge-bührt dem Lehrer Kielhorn in Braunschweig, der in Verbindung mitDr. Berkhan im Jahr 1881 dort eine solche Schule ins Leben gerufenhat. Die Bestrebungen Kielhorn's sind seitens der Leiter der Idioten-Anstalten nicht ohne Widerspruch geblieben. Es wurde die Befürchtungausgesprochen, durch die Hilfsschulen werde den Anstalten das dank-barste bildungsfähige Material entzogen werden, die Schulen selbstwerden nicht im Stande sein, soviel für die gesammte Bildung und Er-ziehung der Kinder zu leisten als die Anstalten.
Diese Befürchtungen haben sich nicht bestätigt und die Hilfsschulenhaben sich als einen unentbehrlichen Tlieil der Fürsorge für die Idiotenpraktisch erwiesen. In einer ganzen Eeihe von deutschen Städten sindsolche Schulen entstanden und das Ausland, die Schweiz, Scandinavien,England, Frankreich, Amerika sind nachgefolgt.
Bei der Menge von Schwachsinnigen, wie sie die Schweizer Zählungergeben hat, wird Niemand mehr behaupten wollen, dass in Anstaltenallein für die Schwachsinnigen gesorgt werden könne. AVer sollte dieMassen-Asj r le bauen, die hierzu nöthig wären?
In Braunschweig ist die Sache so geregelt: Wenn ein Rind nachmindestens 2jährigem Besuch der Bürgerschule mit den Altersgenossennicht weiter machen kann, so wird es von dem Leiter der Hilfsschuleund von einem Arzt in Gegenwart des Schul-Rectors untersucht. Wirdes für die Hilfsschule passend gefunden, so kann es dort auf Antragseines gesetzlichen Vertreters zunächst für 1 Jahr aufgenommen werden.
Gegenstand des Unterrichts sind im Wesentlichen die Fächer derVolksschule und Handarbeit für Knaben und Mädchen; meist bleiben dieKinder bis zur Confirmation.
Aehnlich sind die Bestimmungen in andern Städten. Je nach denörtlichen Verhältnissen wird sich die Entwicklung der Schulen ver-schieden gestalten, der Rahmen für die Aufnahme wird bald enger, bald