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Stellung finden, mit dem Mutterhaus in unmittelbarer Verbindung steht,wie dies in Bielefeld der Fall ist. Werden sie auswärts verwendet, soentstehen leicht Conflicte zwischen der Autorität des Mutterhauses undder der Anstalt, das ist bei Epileptikeranstalten ebenso unthunlich wiein Irrenhäusern.
Mit Recht hat der Verein der Irrenärzte in seinen Thesen über dieWärterfrage den Satz aufgenommen: „Jede Anstalt muss ihr Personalselbst heranbilden."
Wenn bei einem Menschen die Grundbedingungen: Pflichttreue,Menschenfreundiickeit, Ordnungssinn vorhanden sind, so hält es nichtschwer, ihn an den Dienst der Anstalt zu gewöhnen und ihm die ein-fachen Fertigkeiten, die zu der gewöhnlichen Pflege nöthig sind, beizu-bringen.
Dem Personal in Epileptikeranstalten sind neben den gewöhnlichenDienstleistungen noch besondere Aufgaben gestellt. Bei der kurzenDauer der epileptischen Anfälle kann es oft lang anstehen, bis der Arztselbst einen solchen beobachtet. Das Personal muss zur Beobachtungmit herangezogen werden. Es muss darüber unterrichtet werden, woraufes ankommt, über die Vorboten des Anfalls, die Bewustseinstörung, denBeginn und Verlauf der Krämpfe, das psychische Verhalten vor undnach dem Anfall. Es ist zweckmässig für jeden Kranken ein kleinesBuch zu halten, in das die Anfälle und sonstige Vorkommnisse vomWärter eingetragen werden, in diesem Buch muss auch ein Schema ent-halten sein, das die einzelnen für die Beobachtung wichtigen Punkteberücksichtigt.
Es wird stets nur in beschränktem Grade möglich sein, das Per-sonal zu einer richtigen Auflassung des epileptischen Charakters zubringen. Man gebe sich darüber keinen Illusionen hin. Die Mehrzahlder Pfleger und Pflegerinneu wird die unangenehmen und hässlichen Züge,die vorübergehend oder dauernd beim Epileptiker auftreten, als Aeüsse-rungen boshafter Verstocktheit ansehen. Doch kann man namentlich andem Beispiel einzelner Fälle, in denen dertUnterschied im Benehmen in deranfallsfreien Zeit und während einer Anfallsperiode ganz besonders hervor-tritt, einiges Verständniss wecken. Das Beste ist immer eine fortgesetztegenaue Ueberwachung des Personals. Auch so werden sich Rohheitengegen die Patienten nicht immer verhüten lassen. Hat es sich umThätlichkeiten gehandelt, ist die sofortige Entlassung nothwendig, beiwirklichen Misshandlungen ist es das einzig Richtige den Wärter beimGericht anzuzeigen.