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1 (1899)
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486
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486 Wildermuth,

wurden, machten die Epileptiker 24 pCt. aus, wie Bothe berichtet. Erbemerkt, dass für schwere Fälle keine Pflegestätten zu beschälten seien.

Die weitere Erfahrung würde des Näheren zeigen, welche Fälle sichfür freie A'crpflegung eignen. Bei der engen Verbindung der Wärter-colonic mit der Anstalt kann man Versuche mit Familienvcrpllegungmachen ohne jede Gefährdung der Kranken.

Der Vorstand der Anstalt muss ein approbirtcr Arzt sein,der dieselbe Stellung hat, wie der Director einer Irrenanstalt. Die Ein-richtung des ärztlichen Dienstes kann überhaupt ganz nach dem Vorbildder Irrenanstalt geregelt werden.

Auf 100 bis 150 Kranken ist ein Assistenzarzt zu rechnen.

Der Director ist von Verwaltungsgcschäften, auch der Kassen-Verant-wortlichkeit, thunlichst zu entlasten.

Die Grundsätze, die für ärztliche Behandlung Epileptischerüberhaupt gelten, sind natürlich auch für die Insassen einer Anstaltmassgebend. Ich brauche deshalb hier nicht mehr auf die eigentlicheTherapie einzugehen.

Die Stellung des Seelsorgers soll dieselbe sein, wie in den Irren-anstalten.

Die Leitung des Unterrichtes ist dem Anstaltsgeistlichen odereinem Oberlehrer zu unterstellen.

Die Regelung des Unterrichts bedarf besonderer Fürsorge. Er sollim Ganzen dem einer guten Volksschule entsprechen, doch soll zur Er-lernung von Realien und einer modernen Sprache Gelegenheit gebotensein. Für die schwachsinnigen Kinder sind die Grundsätze des Idioten-unterrichtes anzuwenden.

Beachtenswcrth ist die Angabc von Köllc in Zürich über die Unter-richtsfähigkeit der jugendlichen Epileptischen. Er rechnet:

Für die Vorschule (einfachsten Unterrichtsstufe) . 15 pCt.

Eigentliche Schüler........... 75 „

Nicht unterrichtsfähige Kinder....... 10 „

Auch in den Klassen, in denen der Unterricht einigermaassen demnormaler Kinder entspricht, ist stets dem Umstände Rechnung zu tragen,dass man es mit Kranken zu thun hat. Die Kinder sind mit Aus-wendiglernen möglichst zu verschonen. Bis jetzt wird in dieser Richtungnoch viel zu viel verlangt. Besondere Rücksicht muss auf die Anfalls-perioden genommen werden und die Lehrer müssen darüber stets aufdem Laufenden bleiben.

Dem Turnunterricht ist grosse Sorgfalt zu widmen. Insbesondereist das Stabturnen zu üben. Uebungen am Reck und Barren sind nurmit Vorsicht und Beschränkung zuzulassen.

Der eigentliche Schulunterricht ist mit dem 14. bis 16. Jahr abzu-schliessen. An seiner Stelle hat jetzt die gewerbliche Lehrzeit zu be-ginnen. Doch ist es nothwendig, daneben noch einige Stunden in derWoche dem Forbiklungsunterricht zu widmen, um das Erworbene imLesen, Schreiben, Rechnen, in der Naturgeschichte, der religiösen Unter-