Sonderkrankenanstalten u. Fürsorge f. Nervenkranke. Epileptische n. Idioten. 479
bäudo errichtet werden, oder werden mehrere nöthig sein. Dringendwünschenswerth ist neben der Trennung der Geschlechter die Trennungder einzelnen Altersstufen.
Weitere Separirung ist bei grossen Anstalten angezeigt in derGruppe der idiotischen epileptischen Kinder, um solche zu trennen, dievöllig verblödet sind und die, die etwa noch Spielunterricht gemessenkönnen.
Unterabtheilungen ergeben sich ferner durch Ausführung des nichtüblen Gedankens, die einzelnen Arten der Handwerker in besonderenGebäuden unterzubringen, je in einem Haus die Schneider, die Zimmer-leute etc. (Bielefeld).
Wenn möglich sollen die Patienten erster Zahlungsklasse in be-sonderen Abtheilungen oder Gebäuden untergebracht und verpflegtwerden.
Die Bildung dieser Unterabtheilungen hängt in erster Linie von derGrösse der Anstalt, ihrer Lage und ihren ökonomischen Verhältnissen ab.
Im Grossen und Ganzen müssen bei Anlage der Anstalt dieselbenGrundsätze gelten, wie bei der Anlage einer Irrencolonie. Die Anstalt sollnicht zu weit von einer grösseren Stadt entfernt sein,, sie muss ein sehrgrosses Areal zur Verfügung haben, theils mit Rücksicht auf den land-wirtschaftlichen Betrieb, theils im Hinblick auf spätere Erweiterung.
Die Gebäude sollen einfachen, ländlichen Charakter tragen undweder wie Schlösser, noch wie Spitäler aussehen. Die Geschlechtermüssen streng und räumlich weit getrennt werden. Die Errichtung be-sonderer Anstalten für die Geschlechter könnte nur bei ganz grossenVerwaltungsbezirken in Betracht kommen, die Vorzüge einer solchenTrennung sind nicht zu verkennen, andererseits bietet eine gemeinsameAnstalt für die weiblichen Patienten viel reichlicher Arbeitsgelegenheitin Besorgung der Wäsche, Herstellung der Kleider u. s. w.
Kinder männlichen Geschlechts, die weiblicher Pflege bedürfensind auf der Weiberseite der Anstalt unterzubringen.
Die einzelnen Gebäude sollen nicht zu klein sein und etwa für40—60 Kranke Raum haben. Werden die einzelnen Gebäude kleiner,für 20 Kranke oder noch weniger, so sieht dies ganz hübsch aus, aberdie Beaufsichtigung leidet dabei Noth.
Die einzelnen Abtheilungen sollen nicht mehr als 10 Kranke ent-halten. Es ist zweckmässig die Schlafräume neben den Wohnräumenanzubringen. Da die Epileptischen häufig und oft nur für kurze Zeitdas Bett hüten müssen, so wird dadurch die Beaufsichtigung und derganze Betrieb vereinfacht.
In jedem Bau muss ein verheiratheter Wärter oder Hausvaterwohnen, ferner muss er enthalten 1 Speisesaal, 1—2 Isolirräume und1 Krankenzimmer für leichte acute Krankheiten oder zum Zweck be-sonderer Beobachtung. Im Souterrain können Badlocale, je nachdemauch Arbeits- und Spielräume eingerichtet werden.