Druckschrift 
1 (1899)
Entstehung
Seite
478
Einzelbild herunterladen
 

478 Wildcrmutli,

1) Idiotische epileptische Kinder, abgesehen davon, ob dieEpilepsie Ursache oder Oomplication der Idiotie ist.

2) Epileptische Kinder, die unterrichtsfähig sind.

3) Halberwachsene und Erwachsene, die im Handwerkoder in der Landwirthschaft beschäftigt werden können.

4) Halberwachsene und Erwachsene, die für gewöhnlicharbeitsfähig sind, aber an acuten Anfällen von Geistes-störung leiden.

5) Verblödete oder wegen sonstiger Geistes Störung arbeits-unfähige Kranke.

6) Körperlich sieche und arbeitsunfähige Epileptiker.Die epileptischen Idioten oder idiotischen Epileptiker können in

Idiotenanstaltcn, die geisteskranken Epileptiker in Irrenanstalten unter-gebracht werden. Eigentliche Epileptikeranstalten würden streng genommennur die zweite und dritte Gruppe erfordern. Es wurde in der Thatauch vorgeschlagen, für epileptische Kinder und „geistig normale" Epi-leptiker besondere Anstalten zu gründen.

Aber die erwähnten Gruppen sind keineswegs scharf abgegrenzt.Zwischen ihnen bestehen fliessende Uebergänge, und recht oft gehörtderselbe Kranke in den verschiedenen Stadien seines Leidens verschie-denen Gruppen an. Daraus ergiebt sich mit Notwendigkeit der Satz,den ich schon in Weimar ausgesprochen habe:

Am besten wird für die Epileptischen in der Art gesorgt,dass in dem Rahmen einer grossen Anstalt Heilbare und Un-heilbare, geistig normale und nicht normale, jugendliche underwachsene Kranke untergebracht werden. Diese grosse Anstaltmuss sich in einzelne Abtheilungen gliedern, die sich aus den Alter-stufen und dem Grad des Leidens ergeben. Mehr oder weniger habensich die bestehenden Anstalten in dieser Richtung entwickelt und beiden grossen neuen Anstalten ist man von Anfang an von diesem Grund-satz ausgegangen.

Eine Anstalt für Epileptische muss demnach enthalten:

1) Eine Abtheilung für jugendliche unterrichtsfähigeKranke.

2) Eine Abtheilung für gewerblich beschäftigte Kranke,mit Trennung der Erwachsenen und Halberwachsenen in be-sonderen Gebäuden.

3) Ein Occonomiegebäudc für Kranke, die in der Land-wirthschaft beschäftigt werden.

4) Eine Abtheilung für idiotische epileptische Individuen.

5) Eine Irrenabtheilung.

6) Ein Krankenhaus mit Pflegeabtheilung für körperlichSieche und Räumen für acute Kranke.

Im Anschluss daran ist ein Haus für acute Infectionskrankheitenzu errichten.

Je nach der Grösse der Anstalt wird für diese Gruppe je 1 Ge-