Sonderkranl;enanstalten u. Fürsorge f. Nervenkranke, Epileptische u. Idioten. 477
Jolly hat in seiner Arbeit: „die staatliche Fürsorge für Epilep-tische" die Frage in ärztlichen Kreisen in Fluss gebracht, Pelmann hatsie nach verschiedenen Seiten und bei verschiedenen Gelegenheiten er-örtert, besonders verdienstvoll sind seine statistischen Forschungen.An dieser Stelle verdient auch die Zählung der Epileptischen durchTigges nochmals besonderer Erwähnung. Unter den neueren Arbeitenist die klare und übersichtliche Arbeit von Kr äfft zu erwähnen, derdie Frage namentlich in Berücksichtigung der bayrischen Verhältnisseerörtert hat 1 ). Der Verein deutscher Irrenärzte hat sich wiederholtmit der Frage befasst. Das erste Mal 1882 auf der Versammlung zuFrankfurt a. M. Das zweite Mal im Jahre 1891 zu Weimar, wo Lahrund Wildcrmuth das Referat hatten.
Durch diese verschiedenen Erörterungen sind die Grundsätze, diefür die Epileptikerfürsorge maassgebend sind, so festgestellt worden,dass darüber in ärztlichen Kreisen keine wesentliche Meinungsverschieden-heit besteht. In den grossen Neuschöpfungen auf diesem Gebiet: Wuhl-garten, Uchtspringe, die Schweizerische Anstalt für Epileptiker in Zürichsind diese Grundsätze zur Ausführung gekommen.
Bei der Anstaltsversorgung der Epileptiker müssen wir davon aus-gehen, dass es sich bei der Mehrzahl dieser Kranken nicht um kürzereoder längere Hospitalisirung handelt, sondern, das es die Aufgabe derGesellschaft ist, ihnen eine dauernde Heimath und ein menschenwürdigesArbeitsleben zu verschaffen.
Diesen Grundsatz mit voller Klarheit ausgesprochen und ihn mitgenialer, von warmer Menschenliebe getragener Organisationskraft ingrossartiger Weise ausgeführt zu haben, das ist das Verdienst des Pastorsv. Bodelschwingh.
Die Indicationen für die Verbringung in eine Epileptikeranstaltbedürfen keiner weitläufigen Besprechung, sie ergeben sich von selbst.Von jugendlichen Epileptischen gehören solche Kranke in die Anstalt,die ausserhalb dieser in Folge ihrer Krankheit keinen Unterricht gemessenkönnen, von Halberwachsenen und Erwachsenen solche, die in Folge ihrerKrankheit ausserhalb der Anstalt keine Arbeit finden.
Vom rein ärztlichen Gesichtspunkte aus ist ein, wenn auch kürzererAufenthalt in der Anstalt bei den meisten Epileptischen wünschenswerth,um sie eine Zeit lang einer genau ärztlich überwachten Kur zu unter-werfen.
Kranke, die weder durch ärztliche Behandlung zu bessern, nochUnterrichts- oder arbeitsfähig sind, gehören in die Anstalt, weil sieausserhalb dieser schädlich und lästig sind und meist elend verkommen.Vor dem 5. Lebensjahre ist der Eintritt in die Anstalt nicht räthlich.
Von dem Gesichtspunkt der Anstaltsversorgung aus können wirdie Kranken in folgende Gruppen einthcilen:
!) Eine gute Uebersicht bietet auch die Arbeit von Kölle sen. und Dr. Kölle(s. Literaturverzeichniss).