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und das „Hospital for epilepsy and päralysis and other diseases of thenervous System" sind für dauernde Versorgung der Kranken weder be-stimmt, noch geeignet. Zur Zeit bestehen nur 3 ausschliesslich fürEpileptische bestimmte Anstalten, die alle Werke der Privat-Wohlthätig-keit sind. Maghull Home bei Liverpool, gegründet 1889, Meathhome in Godalming in Surrey für Epileptische weiblichen G-eschlechtsund solche jugendlichen Alters. Eine Anlage grossen Stils ist die-Epi-leptic Colony in Ohalfont St. Peter, ins Leben gerufen durch die„National society Cor the employment of Epileptics". Zunächst ist einekleine Zahl männlicher Erwachsener untergebracht. Die Anstalt sollschliesslich für die Aufnahme von 800 Kranken aller Art erweitert werden.
In der Schweiz sind die Epileptiker-Anstalten gleichfalls nichtstaatlich, sondern Werke der Privatwohlthätigkeit. Auf die auch tech-nisch-baulich hervorragende Schöpfung„dicSchweizerischen Anstaltenfür Epileptische" in Zürich haben wir. schon hingewiesen. Die Anstaltdie 150 Kranke enthält ist in beständigem Wachsthum begriffen .Ausser-dem bestehen in der Schweiz noch 2 kleinere Anstalten, das Asilc duPetit Lancy im Oanton Genf und die Anstalt Bethesda in Tschugg,Oanton Bern.
In den Vereinigten Staaten von Nord-Amerika haben inneuerer Zeit die Regierungen einzelner Staaten begonnen die Epileptiker-Fürsorge in die Hand zu nehmen. Die-erste Schöpfung dieser Art istdas Asyl für Epileptische und geisteskranke Epileptiker in Gallipolis,das im Jahre 1891 gegründet wurde. Andere namentlich die östlichenStaaten folgten. Die hervorragendste Schöpfung dieser Art dürfte diegrossartig angelegte Oraig colony in Livingston im Staat New-Yorksein, in der namentlich für die landwirtschaftliche Thätigkeit der Krankenweitgehend Sorge getragen wird. Sie ist im Jahre 1891 eröffnet worden.
Ueber die anderen Länder habe ich theils keine sicheren Nachrichtenüber die zur Zeit bestehende Fürsorge erhalten können, theils ist esnichts, was uns neue Gesichtspunkte geben würde.
Es ist überall dasselbe Bild. Ein grosser Theil der anstaltsbc-dürftigen Epileptiker ist in Irrenhäusern, Armenhäusern, Spitälern unter-gebracht, die bestehenden Sonderanstalten sind meist Werke privaterWohl thätigkeit und nur vereinzelt hat der Staat die Sache in die Handgenommen.
Eine für die damalige Zeit vollständige Uebersicht über den Standder Epileptikerfürsorge in den einzelnen Ländern bietet der Bericht desDr. Masoin im Auftrage einer Commission, die sich mit der Frage derHospitalisirung der Epileptischen beschäftigte. Der Bericht ist enthaltenim Bulletin de l'academie royale de Medecine de Belgique (IV serie, tomeIII, No 10. 1889).
Mit den Grundsätzen, die für die Errichtung und Einrich-tung von Epileptikeranstalten maassgebend sein müssen, habensich die deutschen Irrenärzte seit Jahren beschäftigt. In erster Liniesind hier Jolly, Pelmann und Lahr zu nennen.